Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37127 Dransfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,3 km vom Suchpunkt

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Für Dransfelder Beschäftigte wird die passende Ersthelferqualifizierung anhand vorhandener Schulungen und des aktuellen Bedarfs bestimmt. Einzelne öffentliche Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung sind mögliche Organisationsformen. Die Auswahl des Lehrgangs und die mögliche Gebührenübernahme sollten vor der verbindlichen Anmeldung geklärt sein.
Für einen Dransfelder Inhouse-Tag sollte die Raumfrage vor der Einladung des Teams geklärt werden. Beschreiben Sie der Schule den vorgesehenen Unterrichtsort und die Teilnehmerzahl. Sie kann erläutern, welche Möglichkeiten für praktische Übungen und welche Vorbereitung benötigt werden.
Benennen Sie eine Kontaktperson, die den Raum zugänglich macht und Rückfragen beantworten kann. Ausbildung oder Fortbildung werden nach dem Bedarf der Gruppe vereinbart. Fragen Sie nach dem gesamten Leistungsumfang und möglichen Zusatzkosten. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge eine passende andere Organisationsform sein.

Auch beim Unterricht im Dransfelder Betrieb braucht die Gruppe Zeit zum eigenen Üben. Laufende Aufgaben sollten die Teilnahme nicht fortwährend unterbrechen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Betrieb und Ausbildungsstelle bereiten die Abrechnung nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers vor.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse beachten.
Reguläre Gebühren und ausdrücklich vereinbarte Extras nachvollziehen.
Eine neu benannte Ersthelferperson kann bereits eine geeignete Ausbildung oder anerkannte Vorqualifikation mitbringen. Berücksichtigen Sie diese Voraussetzungen, statt allein aus der neuen Aufgabe einen Grundkurs abzuleiten. Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Der Bedarf ergibt sich damit aus dem tatsächlich vorhandenen Stand und der weiteren Qualifizierung, nicht lediglich aus einem neuen Eintrag in einer Teilnehmerliste.
Zu klären mit Blick auf
Persönlichen Qualifikationsstand
Zu klären mit Blick auf
Voraussetzungen des zuständigen Trägers
Zu klären mit Blick auf
Interne Erste-Hilfe-Organisation
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse entscheidet über die Voraussetzungen, unter denen berechtigte Lehrgangsgebühren übernommen werden. Eine mögliche Abrechnung durch die Ausbildungsstelle bedeutet daher nicht, dass jede gewünschte Leistung automatisch eingeschlossen ist. Betrachten Sie das konkrete Angebot und zusätzliche Vereinbarungen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Diese Positionen gehören in die eigene betriebliche Planung, auch wenn die Kursgebühr abgerechnet werden kann.
Die Lehrgangsart und der finanzielle Rahmen gehören zusammen.
Die vorhandenen geeigneten Nachweise betrachten.
Die regelmäßige Auffrischung einplanen.
Reguläre Gebühren und weitere Aufwendungen unterscheiden.
Der Unterrichtsort verkürzt die reguläre Schulung nicht. Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten, zuzüglich Pausen. Für die betriebliche Freistellung zählt die gesamte vereinbarte Veranstaltung, auch am eigenen Standort.
Die reguläre betriebliche Fortbildung sieht Präsenzunterricht mit praktischen Übungen vor. Das gemeinsame Ansehen von Videos ersetzt diesen Rahmen nicht. Die Beschäftigten sollen Gelegenheit haben, die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die internen Zuständigkeiten und Abläufe der Ersten Hilfe müssen den Beschäftigten bekannt sein. Diese Informationen vermittelt das Unternehmen für den jeweiligen Arbeitsplatz. Der allgemeine Lehrgang kann die standortbezogene Organisation nicht allein durch die Teilnahmebescheinigung ersetzen.