Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56759 Kaisersesch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,0 km vom Suchpunkt

19,6 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

29,0 km vom Suchpunkt

Der passende betriebliche Lehrgang richtet sich nach den Voraussetzungen der Beschäftigten. Geeignete vorhandene Schulungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Für Kaisersescher Teams kann eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung passen. Die Ausbildung behandelt unterschiedliche Grundlagen und praktische Themen; regelmäßige Fortbildung dient dem Erhalt der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Ein Inhouse-Kurs soll den Beschäftigten eine vollständige Teilnahme ermöglichen. Klären Sie deshalb vorab, wer währenddessen laufende Aufgaben übernimmt. Dass der Arbeitsplatz im selben Gebäude liegt, sollte nicht zu Unterbrechungen des Lehrgangs führen.
Stimmen Sie die bestätigten Zeiten mit den beteiligten Bereichen ab. Für Beschäftigte, die nicht gleichzeitig fehlen können, lassen sich passende öffentliche Termine prüfen. Der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung wird vorher bestimmt. Raum und Teilnehmerzahl am Kaisersescher Standort werden gesondert mit der Ausbildungsstelle vereinbart, bevor die gemeinsame Veranstaltung verbindlich angekündigt wird.

Ordnen Sie ausgestellte Bescheinigungen den Beschäftigten zu. Wer trotz reservierten Platzes ausgefallen ist, benötigt weiterhin die passende Schulung; eine Buchung allein dokumentiert keine abgeschlossene Teilnahme.
Die Qualifikation der einzelnen Personen bleibt entscheidend.
Bisherige geeignete Ausbildung berücksichtigen.
Den regelmäßigen Fortbildungsbedarf einbeziehen.
Die vorgesehenen Lernaufgaben bearbeiten.
Für berechtigte Gebühren ist das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse maßgeblich.
Berechtigung und erforderliche Angaben klären.
Zusätzliche Vereinbarungen im Angebot nachvollziehen.
Notruf und psychische Betreuung sind allgemeine Themen im DGUV-Ausbildungsrahmen. Sie ergänzen die praktischen Inhalte des Lehrgangs. Für Beschäftigte gibt es damit mehr zu lernen als einen einzelnen Handgriff. Fragen aus dem eigenen Arbeitsumfeld können den Bezug zur Aufgabe herstellen. Die interne Organisation wird zusätzlich im Unternehmen erklärt: Wer welche Zuständigkeit hat und welche Abläufe am Arbeitsplatz gelten, ergibt sich nicht automatisch aus der allgemeinen Schulung.
Nicht jede neue Ersthelferaufgabe verlangt eine erneute Grundausbildung. Geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen können bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt werden. Sehen Sie deshalb auf die tatsächlichen Unterlagen der Beschäftigten. Für regelmäßig eingesetzte Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die gemeinsame Gruppenanfrage sollte diesen persönlichen Stand sichtbar lassen und nicht allein eine Gesamtzahl von Plätzen nennen.
Nutzen
Lehrgangsart bestimmen
Nutzen
Schulungsstand nachvollziehen
Nutzen
Gebührenverfahren vorbereiten
Regulär umfasst sie neun Einheiten zu jeweils 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Eine Durchführung am eigenen Standort verkürzt diesen Unterricht nicht; Beschäftigte werden für die vollständige vereinbarte Veranstaltung mit praktischer Mitarbeit eingeplant.
Die reguläre betriebliche Schulung umfasst Präsenz und praktische Übungen. Ein Onlinevideo allein genügt diesem Rahmen nicht. Die Beschäftigten brauchen eine geeignete Veranstaltung, in der sie die vorgesehenen Aufgaben selbst angeleitet bearbeiten und Verständnisfragen klären können.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen sind getrennt im Angebot zu prüfen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und gehören in seine Planung.
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