Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89312 Günzburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

12,4 km vom Suchpunkt

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20,6 km vom Suchpunkt

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Für die betriebliche Erste Hilfe in Günzburg gehören fachliche Qualifizierung und örtliche Zuständigkeiten zusammen. Der Unternehmer benennt die vorgesehenen Ersthelfenden. Wählen Sie dafür geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen nach anerkannten vorhandenen Belegen und organisieren Sie vollständige Teilnahmen. Eine eigene Inhouse-Veranstaltung kann eine gemeinsame Lernform sein.
In Ihrem Günzburger Unternehmen sollte klar sein, wer die Informationen für die Schule sammelt. Dazu gehören die vorgesehenen Beschäftigten und vorhandene Bescheinigungen. So lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend zum aktuellen Auftrag besprechen. Die Arbeitsbereiche stimmen vollständige Freistellung und Vertretungen ab.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie Räume für praktische Übungen und nennen die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Durchführung bestätigen; einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung erfordert dessen Voraussetzungen und die Angaben des vorgesehenen Verfahrens mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Die Organisation wird fachlich und örtlich konkret.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung nach anerkannten Belegen wählen.
Die betriebliche Ersthelferaufgabe durch den Unternehmer zuordnen.
Ansprechpersonen und örtliche Hilfewege verständlich bekannt machen.
| Grundlage | Was sie beschreibt |
|---|---|
| Anerkannte Ausbildungsbelege | Vorhandene fachliche Qualifizierung |
| Geeigneter weiterer Lehrgang | Nächsten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf |
| Benennung und Information | Örtliche Ersthelferaufgabe im Unternehmen |
Beschreiben Sie Raumvorschlag und Personenzahl für eine eigene Veranstaltung. Einrichtung und Bedingungen für praktische Übungen werden gemeinsam abgestimmt. Der Betrieb stellt den bestätigten Rahmen bereit und organisiert Vertretungen, damit die Gruppe den gesamten Lehrgang ungestört besuchen kann.
Ein besuchter Lehrgang dokumentiert fachliche Qualifizierung. Welche Personen im Unternehmen als Ersthelfende vorgesehen sind, wird durch den Unternehmer benannt. Beschäftigte brauchen anschließend verständliche Informationen zu den Ansprechpersonen und Hilfewegen am eigenen Arbeitsort. Geben Sie diese Angaben im Team weiter. Die örtliche Organisation wird damit nicht als bloße Eigenschaft eines Kursdokuments behandelt. Halten Sie die tatsächlich erworbenen Nachweise daneben für weitere Schulungsplanung fest, damit Qualifikationsstand und betriebliche Zuständigkeiten jeweils nachvollziehbar bleiben.
Bevor eine Gruppe einen gemeinsamen Termin besucht, wird der benötigte Lehrgang nach anerkannten Vorqualifikationen eingeordnet. Eine neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch einen erneuten Grundkurs. Mit der Ausbildungsstelle klären Sie offene Fragen zum nächsten Bedarf. Ein eigener Kurs kann die vorgesehenen Personen zum gemeinsamen Lernen zusammenbringen; geeignete öffentliche Teilnahmen sind ebenfalls möglich. Entscheidend ist, dass jede Person die passende Schulung vollständig besucht und die Unterrichtszeit von anderen Arbeitsaufgaben frei bleibt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine unmittelbare Abrechnung der Gebühr setzt nach dem zuständigen Trägerverfahren berechtigte betriebliche Teilnahmen voraus. Ermitteln Sie dafür Bedingungen und verlangte Angaben bei Ihrer BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Schule kann unter diesen Voraussetzungen abrechnen. Prüfen Sie daneben den konkreten Auftrag, damit zusätzliche von Ihnen bestellte Leistungen und ein möglicher eigener Kostenanteil verständlich vereinbart sind.
Berechtigung und benötigte Angaben ermitteln.
Lehrgangsgebühr und zusätzliche Leistungen verstehen.
Der reguläre Umfang beträgt für Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Unterrichtseinheiten. Auch an einem eigenen Veranstaltungsort bleibt diese Schulung vollständig bestehen. Erfragen Sie die ganze Zeitspanne des Kurstages mit Anfang und Ende; Pausen sind zusätzlich zum reinen Unterricht einzuplanen.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Verwenden Sie die tatsächlichen Abschlussdaten in Ihrer Planung. So können geeignete Lehrgänge rechtzeitig angefragt und ganze Teilnahmen gemeinsam mit den nötigen Arbeitsvertretungen organisiert werden.
Besprechen Sie die mögliche Kostenübernahme vor einer verbindlichen Beauftragung. Maßgeblich sind die Regeln Ihres Unfallversicherungsträgers und die Voraussetzungen der vorgesehenen Teilnehmer. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann bei erfüllten Bedingungen direkt abrechnen. Entscheiden Sie getrennt darüber, welche zusätzlich angebotenen Leistungen Ihr Betrieb selbst bestellen möchte.