Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73235 Weilheim an der Teck sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,1 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

14,5 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

Die reguläre Lehrgangsgebühr deckt die vorgesehenen Unterrichtsleistungen ab. Bei den Lerninhalten unterscheiden sich der Rahmen der Grundausbildung und zusätzliche optionale Fortbildungsthemen. Ihr Weilheimer Unternehmen kann sowohl den beschriebenen Leistungsumfang als auch konkrete Themen wie Verbrennungen und Stromunfälle in die Vorbereitung einbeziehen.
Welche Mitarbeiter Ihres Weilheimer Unternehmens sollen teilnehmen, und welche Ersthelfernachweise liegen bereits vor? Mit diesen Angaben besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Eine Inhouse-Veranstaltung wird hinsichtlich Räumen, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich vereinbart.
Alle Beschäftigten brauchen die ganze Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Offene Kurse können einzelne Anmeldungen abdecken. Wenden Sie sich wegen möglicher Gebührenübernahme an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und Verfahren gelten auch für die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule. Stellen Sie die geforderten betrieblichen Angaben und Unterlagen vollständig zusammen und geben Sie den Teilnehmern Ablauf und Zeitrahmen rechtzeitig weiter.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Regulärer Umfang | Vorgesehene Unterrichtsleistungen und Materialien |
| Grundausbildung | Benannte Verletzungs- und Erkrankungsthemen |
| Fortbildungsübersicht | Verbindlicher Rahmen und optionale Ergänzungen |
Die Grundausbildung nennt Verbrennungen und Verätzungen im Zusammenhang mit der Wundversorgung. Auch kreislaufbedingte Störungen bei Stromunfällen gehören zum beschriebenen Ausbildungsrahmen. In der Fortbildungsübersicht sind Verbrennungen, Verätzungen und Stromunfälle unter den optionalen Themen aufgeführt. Für die Fortbildung wird die ergänzende Auswahl nach dem tatsächlichen Bedarf getroffen. Die beiden Übersichten haben damit unterschiedliche Bezüge; ein in der Grundausbildung genanntes Thema ist nicht automatisch ein zusätzlich verpflichtender Einzelpunkt jeder Fortbildung.
Für die konkrete Lehrgangsvorbereitung.
Die vorgesehenen Unterrichtsbestandteile berücksichtigen.
Den beschriebenen Ausbildungsrahmen erkennen.
Optionale Ergänzungen nach dem Bedarf betrachten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Neben der Frage nach berechtigten regulären Lehrgangsgebühren verbleiben Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten beim Arbeitgeber. Ein ausdrücklich vereinbarter Sonderwunsch wird mit seinem eigenen Umfang betrachtet. Die jeweiligen Kostenbestandteile werden für die vorgesehene Teilnahme gesondert zugeordnet.
Arbeitsentgelt und Fahrten berücksichtigen.
Den ausdrücklich zusätzlich vereinbarten Umfang zuordnen.

Grundsätzlich besuchen betriebliche Ersthelfende im Abstand von zwei Jahren eine Fortbildung.
Die DGUV zählt qualifizierte Lehrleistungen, erforderliche Ausbildungs- und Übungsmaterialien sowie geeignete Medien zum regulären Leistungsumfang. Auch Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören dazu. Die Gebühr bezieht sich auf den vorgesehenen Lehrgang mit diesen Bestandteilen. Erforderliche Materialien werden deshalb nicht schon allein durch ihre Verwendung im Unterricht zu einer ausdrücklich zusätzlich bestellten Leistung. Für die Kostenklärung wird zunächst der beschriebene reguläre Umfang zugrunde gelegt.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Auch eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung berücksichtigt diesen regulären Unterrichtsrahmen für die betreffende Gruppe.
Die DGUV sieht für die reguläre betriebliche Qualifizierung Präsenz und praktische Aufgaben vor. Ein reines digitales Informationsangebot erfüllt diesen Rahmen nicht. Für die Beschäftigten ist daher eine entsprechende persönliche Teilnahme vorzusehen.
Die DGUV schreibt für die Bestellung keine verbindliche Form vor und empfiehlt die schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Die betriebliche Funktion und der dafür benötigte Schulungsnachweis sind dabei unterschiedliche Bestandteile der Organisation.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Weilheim an der Teck · Andere Stadt wählen