Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56841 Traben-Trarbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Traben-Trarbach · Rheinland-Pfalz
Ein gemeinsam vereinbarter Lehrgang und die Erste-Hilfe-Organisation im Unternehmen sind verschiedene Aufgaben. Für Betriebe in Traben-Trarbach ist deshalb sowohl eine geeignete Schulung als auch die Vermittlung der eigenen Hilfewege wichtig. Die Größe einer Kursgruppe lässt sich nicht als Zahl benötigter Ersthelfer übernehmen.

Auch wenn die Schulung im eigenen Haus stattfindet, brauchen die Teilnehmenden Zeit für den gesamten Unterricht. Stimmen Sie vorher ab, wie deren reguläre Aufgaben übernommen werden. Die Möglichkeit, zwischendurch kurz an den Arbeitsplatz zurückzukehren, ersetzt diese Planung nicht.
Bei einer Gruppe in Traben-Trarbach prüft der Anbieter mit Ihnen Raum und Teilnehmerzahl. Für einzelne Beschäftigte kommen öffentliche Termine infrage. Benennen Sie in beiden Fällen den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Erst bestätigte Kursdaten sollten in verbindliche Dienst- und Einsatzpläne übernommen werden.
Eine Ausbildungsstelle kann mit dem Unternehmen einen Inhouse-Lehrgang vereinbaren. Der Unterricht bleibt dabei eine eigenständige Qualifizierungsaufgabe für die betreffenden Personen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Schulung wird in die vorhandene betriebliche Organisation eingebettet.
Für die reguläre Durchführung geeignete Teilnehmerzahl vereinbaren.
Verfügbarkeit qualifizierter Personen im Betrieb beachten.
Die tatsächlichen internen Möglichkeiten bekannt machen.
Zusammenhang
Gruppe im Lehrgang
Zusammenhang
Betriebliche Besetzung
Zusammenhang
Örtliche Hilfeorganisation
Eine mögliche Gebührenübernahme hängt von den Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse ab.
Berechtigte Personen und erforderliche Angaben klären.
Zusätzliche Inhouse-Leistungen nicht ungeprüft als kostenfrei behandeln.
Nach einem Lehrgang kennt eine Person nicht automatisch sämtliche internen Zuständigkeiten eines Unternehmens. Die Beschäftigten brauchen Informationen darüber, wie Erste Hilfe im eigenen Betrieb organisiert ist. Dazu gehören die tatsächlichen Ansprechpartner und Möglichkeiten, Hilfe anzufordern. Vermitteln Sie diese örtlichen Zusammenhänge im Unternehmen. Eine allgemeine Ausbildungsbescheinigung nennt weder jeden Standort noch alle internen Meldewege und ersetzt deshalb nicht die betriebliche Information zu diesen Verhältnissen.
Ein regulärer Erste-Hilfe-Lehrgang hat eine begrenzte Teilnehmerzahl; mehr als zwanzig Personen sind nicht vorgesehen. Diese Obergrenze beschreibt die gemeinsame Ausbildung und keine betriebliche Helferquote. Für die erforderliche Besetzung sind dagegen die betrieblichen Verhältnisse und die tatsächlich anwesenden Versicherten maßgeblich. Trennen Sie daher bei einer Anfrage die gewünschte Kursgruppe von der Frage, wie viele qualifizierte Personen während der Arbeit verfügbar sein müssen.
Die DGUV nennt regelmäßig zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Die Obergrenze von zwanzig bleibt auch mit Ausbildungshelfer bestehen. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig wird Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeit empfohlen.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Berücksichtigen Sie den vorhandenen Qualifikationsstand der jeweiligen Person. Eine neue Aufgabenverteilung allein verlangt nicht automatisch eine nochmalige Grundausbildung.
Für einen vereinbarten Inhouse-Lehrgang bleibt der reguläre Umfang bestehen. Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind insgesamt zusätzlich vorgesehen; der Betriebsstandort hebt diesen Rahmen nicht auf.
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