Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99831 Amt Creuzburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,2 km vom Suchpunkt

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18,1 km vom Suchpunkt

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Ein Unternehmen in Amt Creuzburg kann Ersthelfer gemeinsam qualifizieren lassen. Die Auswahl geeigneter Menschen und die Versorgung mit Erste-Hilfe-Material bleiben dabei eigene betriebliche Aufgaben. Ein Inhouse-Lehrgang vermittelt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten; er legt nicht allein fest, wer später welche Aufgabe übernimmt oder welcher Bestand am Arbeitsort gebraucht wird.
Für eine Ersthelfer-Schulung liegen im Betrieb aus Amt Creuzburg noch ältere Abrechnungsunterlagen bereit. Prüfen Sie, ob die Angaben tatsächlich zum heutigen Arbeitgeber und zuständigen Unfallversicherungsträger passen. Bei organisatorischen Änderungen sollte die Schule den aktuellen Stand erhalten.
Direkte Gebührenabrechnung kommt nur bei berechtigter Teilnahme unter den Bedingungen des Trägers infrage. Fragen Sie nach den erforderlichen Unterlagen für Ausbildung oder Fortbildung. Bei einem Inhouse-Kurs wird außerdem geklärt, welche weiteren Leistungen gesondert vereinbart werden. Das bloße Vorliegen eines früher verwendeten Formulars bestätigt keine heutige Kostenübernahme.
Personen und Mittel gehören gemeinsam zur betrieblichen Ersten Hilfe.
Bereitschaft zur Ersthelferaufgabe einbeziehen.
Geeigneten Unterricht für die Person auswählen.
Bestand kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.
| Betrachtung | Frage |
|---|---|
| Persönliche Auswahl | Wer ist geeignet und motiviert? |
| Ausbildung | Welche Qualifizierung wird benötigt? |
| Ausstattung | Was wird an den Arbeitsorten gebraucht? |
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und die notwendigen Angaben.
Die erforderlichen Informationen für vorgesehene Personen ermitteln.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Art und Menge der Erste-Hilfe-Mittel orientieren sich unter anderem an Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und räumlichen Verhältnissen. Inhalte werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf ergänzt. Legen Sie dafür eine nachvollziehbare Zuständigkeit fest. Unterrichtsmittel einer Schulung haben dagegen den Zweck, praktische Fähigkeiten zu vermitteln. Ihr Vorhandensein beschreibt nicht automatisch die Versorgung der Arbeitsorte im Unternehmen. Die persönliche Qualifizierung und der betriebliche Materialbestand ergänzen sich daher, ohne dieselbe organisatorische Aufgabe darzustellen.
Die DGUV-Hinweise nennen Motivation sowie körperliche und geistige Eignung. Eine Person wird nicht allein aufgrund ihrer Position oder Berufsbezeichnung zur passenden Auswahl. Sprechen Sie mit den vorgesehenen Menschen über die Ersthelferaufgabe. Im Unternehmen aus Amt Creuzburg können verschiedene Arbeitsbereiche einbezogen werden. Die Entscheidung braucht den Bezug zur tatsächlichen Person und zur betrieblichen Organisation. Eine möglichst lange Teilnehmerliste ersetzt diese Auswahl nicht, auch wenn sich anschließend ein gemeinsamer Lehrgang vereinbaren lässt.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation beraten. Fragen zu konkreten Arbeitsverhältnissen lassen sich mit diesem Bezug fachlich besprechen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte Unterricht im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Ausbildungsrahmen nicht.
Fahrtkosten und Entgeltfortzahlung bleiben beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Verfahren folgt. Diese eigenen Aufwendungen gehören deshalb zusätzlich in die betriebliche Planung.
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