Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25421 Pinneberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

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Pinneberger Unternehmen können geeignete öffentliche Ersthelfer-Lehrgänge buchen oder eine Inhouse-Schulung für ihre Gruppe abstimmen. Vor der Terminwahl werden vorhandene Qualifikationen und vollständige Freistellung geprüft. Die reguläre Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten; eine mögliche Gebührenübernahme bleibt an die Trägerbedingungen gebunden.
Der gewünschte Unterrichtstag passt in den Kalender der Organisation, aber noch nicht zwingend in den der Beschäftigten. Fragen Sie für die Pinneberger Gruppe früh nach der tatsächlichen Verfügbarkeit. Die vollständige Teilnahme sollte vor einer verbindlichen Buchung intern möglich sein.
Geben Sie der Ausbildungsstelle mehrere abgestimmte Optionen und den benötigten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang an. Geeignete öffentliche Termine oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht werden anschließend konkret gebucht. Teilen Sie erst die bestätigte Planung als verbindliche Kursinformation weiter. So entsteht der Gruppentag aus abgestimmten Möglichkeiten, ohne einen einzelnen internen Wunschtermin als bereits verfügbaren Lehrgang vorauszusetzen.
Angabe
Ausbildungsstand und benötigter Lehrgang
Angabe
Öffentlicher Kurs oder Inhouse-Wunsch
Angabe
Ort, Zeitraum und Gruppe
Regelmäßige Fortbildung gehört zur Planung betrieblicher Ersthelfender; nach DGUV ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie vorhandene Kursnachweise verfügbar und unterscheiden Sie sie von bloß geplanten Teilnahmen. Bei unklaren Vorqualifikationen wird die Eignung mit der Ausbildungsstelle geklärt. So kann ein öffentliches oder vereinbartes Inhouse-Format zum tatsächlichen Bedarf gewählt werden.
Ein eigener Gruppenraum braucht mehr als freie Stühle.
Platz und Bedingungen mit der Schule abstimmen.
Beschäftigte von laufenden Aufgaben entlasten.
Änderungen über einen Ansprechpartner mitteilen.

Nach erfolgreicher Schulung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden. Die Belegschaft braucht verständliche Angaben zu Ansprechpersonen und internen Meldewegen. Halten Sie außerdem die absolvierten Schulungen für die weitere Fortbildungsplanung nachvollziehbar fest.
Sammeln Sie mögliche Zeitfenster der vorgesehenen Beschäftigten und prüfen Sie intern die Freistellung. Bei einer gemeinsamen Anfrage bekommt die Schule diese abgestimmten Möglichkeiten zusammen mit dem benötigten Lehrgang. Ein einzelner freier Verwaltungstermin ist noch kein passender Gruppentag. Erst die konkrete Vereinbarung bestätigt, wann und unter welchen Bedingungen die Veranstaltung stattfindet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Benötigte Angaben sollten vor der Buchung vorliegen und dem vorgesehenen Lehrgang zugeordnet sein.
Berechtigte Personen und zuständigen Träger feststellen.
Kursgebühr und gegebenenfalls zusätzlichen Aufwand ausdrücklich abstimmen.

Die reguläre Fortbildung ist ein Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten. Eine kurze interne Besprechung erfüllt nicht denselben Zweck. Planen Sie die vollständige Veranstaltung ein und betrachten Sie betriebliche Informationen zu Meldewegen als ergänzende organisatorische Aufgabe.
Prüfen Sie geeignete öffentliche Kursplätze und vergleichen Sie deren Organisation mit einem möglichen gemeinsamen Format. Der tatsächliche Qualifikationsbedarf bleibt die Grundlage. Eine geringe Personenzahl begründet weder automatisch einen Inhouse-Anspruch noch die Notwendigkeit eines eigenen Gruppentags.
Maßgeblich sind die Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers und die Teilnahmeberechtigung. Der Arbeitgeber klärt diese Grundlage; mit der ermächtigten Ausbildungsstelle wird das Verfahren abgestimmt. Zusätzliche vereinbarte Inhouse-Leistungen sind dabei gesondert zu betrachten.