Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99439 Am Ettersberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,2 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

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16,0 km vom Suchpunkt

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Für einen Betrieb in der Landgemeinde Am Ettersberg gehören persönliche Qualifizierung, tatsächliche Hilfeaufzeichnungen und örtliche Information zu unterschiedlichen Aufgaben. Eine vereinbarte Inhouse-Schulung bildet vorgesehene Ersthelfer aus. Die Dokumentation späterer Hilfe und die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen werden daneben nach ihrem jeweiligen Anlass organisiert.
Die Angabe Am Ettersberg allein beschreibt noch keinen Unterrichtsort. Bei einer Inhouse-Anfrage nennen Sie die vollständige Adresse und den vorgesehenen Raum. Die Ausbildungsstelle benötigt außerdem die Teilnehmerzahl und den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf.
Prüfen Sie intern, welche Beschäftigten dieselbe Schulungsart benötigen. Für andere Voraussetzungen oder einzelne Personen können öffentliche Kurse geeignet sein. Eine gemeinsame Veranstaltung wird erst durch die Bestätigung des Anbieters verbindlich planbar.
Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren erfolgt nach den Regeln des Unfallversicherungsträgers. Klären Sie dessen erforderliche Unterlagen und lassen Sie mögliche zusätzliche Kosten vor der Buchung ausweisen.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Ersten Hilfe beraten. Maßgeblich sind die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse. Persönliche Qualifizierung und die Gestaltung örtlicher Hilfeeinrichtungen sind dabei unterschiedliche Gegenstände der fachlichen Vorbereitung.
Bezug
Persönliche Qualifizierung
Bezug
Tatsächlich geleistete Erste Hilfe
Bezug
Örtliche Information der Betriebsangehörigen
Lehrgang, Hilfeereignis und örtliche Unterweisung haben verschiedene Gegenstände.
Vorgesehene Ersthelfer geeignet ausbilden.
Den tatsächlichen Vorgang geschützt dokumentieren.
Betriebsangehörige über örtliche Einrichtungen informieren.
Nach den DGUV-Hinweisen wird jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert. Auch ein zunächst geringfügig wirkender Vorgang wird deshalb nicht pauschal ausgenommen. Im Betrieb Am Ettersberg braucht es eine geeignete Möglichkeit für die erforderlichen Angaben. Papier oder eine elektronische Lösung kommen dafür infrage. Der Kursnachweis enthält dagegen keine späteren Ereignisse. Die Aufzeichnung des Hilfevorgangs wird unabhängig davon vorbereitet, ob die helfende Person ihre Ausbildung gemeinsam inhouse oder in einem anderen geeigneten Lehrgang absolviert hat.
Der Lehrgang qualifiziert die vorgesehenen Ersthelfer. Zur betrieblichen Organisation gehört außerdem, Betriebsangehörige mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu unterweisen. Für einen Betrieb in der Landgemeinde kann diese örtliche Information mit dem tatsächlichen Arbeitsort verbunden werden. Sie richtet sich nicht allein an die ausgebildeten Menschen. Hilfeaufzeichnung, persönliche Qualifizierung und die Unterweisung der Belegschaft haben deshalb jeweils eigene Adressaten und Anlässe im betrieblichen Alltag.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und benötigte Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Personen klären.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Die Dokumentation kann nach DGUV-Hinweisen auf Papier oder elektronisch erfolgen. Entscheidend sind die notwendigen Angaben und die geschützte Aufbewahrung. Die Pflicht ist deshalb nicht allgemein auf genau ein bestimmtes Formular oder ein einzelnes Buch beschränkt.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten persönlichen Grundausbildung.
Diese eigenen Aufwendungen trägt das Unternehmen. Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren wird davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Weitere eigene Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die betriebliche Vorbereitung des vorgesehenen Lehrgangs.
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