Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 94227 Zwiesel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,9 km vom Suchpunkt

28,9 km vom Suchpunkt

31,6 km vom Suchpunkt

32,7 km vom Suchpunkt

37,0 km vom Suchpunkt

47,3 km vom Suchpunkt

Zwieseler Unternehmen stimmen geeignete Lehrgänge mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Im Unterricht zählt die tatsächliche Auseinandersetzung mit den vermittelten Fähigkeiten. Daneben sorgt der Betrieb für seine nutzbare Erste-Hilfe-Ausstattung. Ein möglicher Inhouse-Lehrgang wird für die vorgesehene Gruppe und die konkrete Durchführung vereinbart.
Ein Zwieseler Betrieb möchte vor der Buchung seinen Ausbildungsbedarf prüfen. Sammeln Sie die vorhandenen Nachweise der vorgesehenen Beschäftigten und fragen Sie die Schule nach passender Ausbildung oder Fortbildung. Die Gruppe wird damit nach tatsächlichem Bedarf beschrieben.
Konkrete offene Kursplätze können anschließend angefragt werden. Für einen Inhouse-Tag werden Raum und Betriebsstandort abgestimmt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor der Zusage aus dem Angebot hervorgehen, damit die interne Planung zuverlässig bleibt.
Die Lehrkraft muss sich vor der Bescheinigung von den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmenden überzeugt haben. Betrachten Sie praktische Aufgaben deshalb als wesentlichen Teil des Lehrgangs. Beschäftigte benötigen Gelegenheit, selbst mitzuarbeiten und fachliche Rückfragen zu stellen. Bei der betrieblichen Organisation sollte der Blick auf den Nachweis nicht die eigentliche Lernaufgabe verdecken. Der vereinbarte Unterricht wird für die persönliche Mitarbeit der betreffenden Personen eingeplant.

Einzelne Personen können nach geeigneten offenen Veranstaltungen fragen. Ein eigener Inhouse-Termin ist keine Voraussetzung jeder betrieblichen Teilnahme. Die tatsächlichen Möglichkeiten werden mit der ermächtigten Ausbildungsstelle anhand des persönlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarfs besprochen.
Erste-Hilfe-Material muss gegen schädigende Einflüsse geschützt sein. Betrachten Sie deshalb nicht ausschließlich, ob im Betrieb ein Bestand vorhanden ist, sondern auch dessen tatsächliche Aufbewahrung. Diese Anforderung betrifft die eigene Ausstattung am Arbeitsort. Klären Sie den geeigneten Umgang anhand der örtlichen Verhältnisse im Unternehmen. Ein Schulungstermin beschreibt die Qualifizierung von Personen; die Bedingungen, unter denen die betrieblichen Mittel aufbewahrt werden, benötigen eine eigene örtliche Betrachtung.
Die Übernahme berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Daneben trägt der Arbeitgeber Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrkosten. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit ihrem gesonderten Umfang ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Voraussetzungen und benötigte Arbeitgeberangaben klären.
Arbeitsentgelt, erforderliche Fahrten und Zusatzwünsche berücksichtigen.
Die beiden Aufgaben werden an unterschiedlichen Bedingungen geprüft.
Die vorgesehenen Beschäftigten bearbeiten die Aufgaben im Unterricht.
Erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten sind maßgeblich.
Die betrieblichen Mittel brauchen geeigneten Schutz.
| Bereich | Gegenstand |
|---|---|
| Unterricht | Erworbene Kenntnisse und praktische Fähigkeiten |
| Organisation | Persönliche Mitarbeit ermöglichen |
| Betriebliche Ausstattung | Schutz der vorhandenen Mittel |

Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die berufliche Teilnahme umfasst den vollständigen vereinbarten Ablauf; auch für Inhouse-Unterricht werden die gesamten Veranstaltungszeiten berücksichtigt.
Die reguläre Lehrgangsgruppe darf zwanzig Teilnehmende nicht überschreiten. Ermitteln Sie den tatsächlichen Bedarf Ihres Unternehmens. Die geeigneten Durchführungen werden mit der Ausbildungsstelle anhand der vorgesehenen Personen und der benötigten Ausbildung oder Fortbildung abgestimmt.
Der reguläre betriebliche Lehrgang findet in Präsenz mit praktischen Aufgaben statt. Eine reine digitale Vermittlung erfüllt diesen Rahmen nicht. Die betreffenden Beschäftigten benötigen deshalb eine geeignete persönliche Teilnahme, wenn der entsprechende reguläre Schulungsbedarf besteht.