Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 84524 Neuötting sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

4,3 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

Betriebliche Fortbildung trainiert vorhandene Kompetenzen mit praktischen Aufgaben. Bei der Auswahl ersthelfender Personen werden außerdem persönliche Voraussetzungen berücksichtigt. Für Ihren Neuöttinger Betrieb ergänzen sich damit die fachliche Schulung und die sorgfältige Besetzung der Aufgabe.
Wer soll nach der Schulung welche Aufgabe übernehmen? Besprechen Sie diese Frage im Unternehmen, bevor Beschäftigte einzeln Kurse buchen. Für neue betriebliche Ersthelfer wird eine Ausbildung benötigt; bei bereits geschulten Personen kann eine Fortbildung anstehen.
Wenn Sie einen Inhouse-Kurs in Neuötting wünschen, schildern Sie dem Anbieter den vorgesehenen Unterrichtsraum. Zusammen mit der Teilnehmerzahl bildet das die Grundlage für die Abstimmung. Die Durchführung ist erst nach seiner Bestätigung verbindlich planbar.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann eine direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger möglich sein. Klären Sie das hierfür geltende Verfahren und die nötigen Unterlagen. Weitere Kosten sollten vor der Buchung aus dem Angebot hervorgehen.
| Gegenstand | Bedeutung |
|---|---|
| Praktische Fortbildung | Vorhandene Fähigkeiten weiter trainieren |
| Persönliche Eignung | Voraussetzung bei der Personenauswahl |
| Schriftliche Hinweise | Information über die betriebliche Hilfeorganisation |
Die reguläre Lehrgangsgebühr umfasst unter anderem erforderliche Lehrleistungen und Übungsmaterialien. Ausdrücklich gewünschte zusätzliche Leistungen werden mit ihrem tatsächlichen Inhalt betrachtet; eine mögliche Gebührenübernahme bleibt an die Trägerbedingungen gebunden.
Die vorgesehenen Unterrichtsleistungen einbeziehen.
Einen ausdrücklich vereinbarten Mehrumfang berücksichtigen.
Die DGUV beschreibt für betriebliche Ersthelfende persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Der Unternehmer soll sich von der Eignung überzeugen; nach den DGUV-Hinweisen sollte die Person für diese Aufgabe motiviert sein. Benennen Sie bei einer Auswahl deshalb nicht nur eine Anzahl freier Kursplätze. Entscheidend sind die Personen, die später zur Hilfe bereit und in der Lage sein sollen. Der passende Lehrgang vermittelt ihnen die für diese Aufgabe vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die personelle Vorbereitung.
Die persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
Eigene Übungen im Fortbildungsrahmen vorsehen.
Die Übernahme der Aufgabe mitbedenken.
Die praktische Fortbildungsübersicht enthält Übungen zur Wundversorgung und zu lebensrettenden Grundlagen. Dazu gehören die Kontrolle von Bewusstsein und Atmung sowie die Seitenlage. Wiederbelebung einschließlich Beatmung wird mit AED-Einbindung in der Zwei-Helfer-Methode trainiert. Die Teilnehmenden bearbeiten damit mehrere Aufgaben selbst. Diese praktische Arbeit gehört zum regulären Präsenzlehrgang; sie lässt sich nicht allein durch das Lesen einer Themenübersicht oder durch digitale Wissensvermittlung erfüllen.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt aktuelle Hinweise zum Notruf und zu den vorgesehenen Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen sowie zum zuständigen Personal. Sie werden durch Aushang oder eine andere geeignete schriftliche Form vermittelt.
Die regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfender soll grundsätzlich alle zwei Jahre erfolgen. Sie wird bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Ein privater Führerscheinnachweis allein bestimmt diesen betrieblichen Rhythmus nicht.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Durchführung folgt demselben regulären zeitlichen Rahmen.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfender ist nach den DGUV-Hinweisen keine verbindliche Form vorgeschrieben. Empfohlen wird die schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Die Person übernimmt damit eine betriebliche Aufgabe.