Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58239 Schwerte sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,0 km vom Suchpunkt

5,7 km vom Suchpunkt

7,3 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

Für Schwerter Beschäftigte werden geeignete Ausbildung oder Fortbildung nach vorhandenen Nachweisen ausgewählt. Planen Sie danach Einzelteilnahmen oder eine gemeinsame Inhouse-Gruppe. Vollständige Lernzeit und vorbereitete Übungsbedingungen sind Teil des Rahmens; die mögliche Gebührenübernahme wird anhand des zuständigen Trägerverfahrens eingeordnet.
Für Ihren Schwerter Betrieb sollte zunächst klar sein, welche Beschäftigten als Ersthelfer vorgesehen sind. Prüfen Sie vorhandene Teilnahmebescheinigungen und unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Stimmen Sie gemeinsame Tage mit den Arbeitsbereichen ab, damit alle die Unterrichtszeit wahrnehmen können.
Wenn der Kurs am Betriebsstandort stattfinden soll, beschreiben Sie die Räume und nennen die Gruppengröße. Die Schule beurteilt die Bedingungen für praktische Übungen und bestätigt die Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Kurse besuchen. Die Gebührenfrage klären Sie vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung erfordert dessen Voraussetzungen zur Kostenübernahme und die dafür vorgesehenen Angaben.
Für berechtigte reguläre Teilnahmen kann die Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Weitere Leistungen können außerhalb dieses Umfangs liegen und sollten im konkreten Angebot erkennbar sein.
Zuständigkeit und Berechtigung prüfen.
Übernommenen Umfang und Extras zuordnen.
Bei einem Kurs am eigenen Standort benötigt die Gruppe geeignete Räume und freie Zeit. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle Einrichtung und Personenzahl und bereiten Sie den vereinbarten Bereich vor. Verteilen Sie währenddessen anfallende Arbeit anderweitig. Das unterstützt konzentrierte Mitarbeit bei Erklärungen und Übungen, statt Personen regelmäßig aus dem Unterricht in ihren gewöhnlichen Arbeitsbereich zurückzuholen.
Grundlage
Bisherige Nachweise
Grundlage
Gruppe, Raum und Zeit
Grundlage
Trägervorgaben und Angebot
Ein neuer Name in der betrieblichen Ersthelferplanung sagt noch wenig über den Ausbildungsstand aus. Sehen Sie die vorhandenen Belege an und ordnen Sie den nächsten Bedarf zu. Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten, sind aber verschiedene Qualifikationsschritte. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen, was bei der weiteren Planung zu berücksichtigen ist.
Arbeitsfragen können den Kurs begleiten. Wird ein zusätzlicher Schwerpunkt gewünscht, gehört er mit eigenem Ziel in die Anfrage, damit reguläre Qualifizierung und weitere Leistungen im Angebot nachvollziehbar bleiben.
Die organisatorischen Aufgaben ergänzen die Kurswahl.
Passenden Schulungsbedarf bestimmen.
Vereinbarte Bedingungen bereitstellen.
Vollständige Teilnahme ermöglichen.

Der Unternehmer bestellt danach die betrieblichen Ersthelfenden. Der Nachweis dokumentiert die absolvierte Qualifizierung, während die Bestellung die Aufgabe zuordnet. Berücksichtigen Sie diese beiden Schritte nach dem Unterricht und halten Sie den Qualifikationsstand aktuell.
Die regulären neun Unterrichtseinheiten entsprechen neunmal 45 Minuten Lernzeit. Pausen kommen im Ablauf hinzu. Planen Sie nach dem vollständigen bestätigten Zeitraum und geben Sie diese Angaben an Teilnehmende sowie die für Vertretungen zuständigen Personen weiter.
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt Voraussetzungen und Verfahrensweg vor. Bereiten Sie verlangte Angaben und gegebenenfalls vorherige Freigaben rechtzeitig vor. Eine Buchung oder der Ort im eigenen Unternehmen ist allein noch keine Kostenzusage.