Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86316 Friedberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,5 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

4,7 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

Für Friedberger Betriebe richtet sich der passende Lehrgang nach vorhandenen anerkannten Qualifikationen. Eine geeignete Gruppe kann Inhouse-Unterricht anfragen. Vereinbaren Sie den praktischen Rahmen und organisieren Sie vollständige Teilnahme; die Gebührenfrage wird nach dem Verfahren Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers vorbereitet.
Eine feste Ansprechperson erleichtert die Vorbereitung im Friedberger Unternehmen. Bei ihr laufen die vorgesehenen Teilnehmer, vorhandene Bescheinigungen und Rückmeldungen aus den Arbeitsbereichen zusammen. Erst danach wird mit der Ausbildungsstelle geklärt, welche Personen eine Ausbildung und welche eine Fortbildung benötigen.
Offene Lehrgänge können für einzelne Beschäftigte passen. Bei einer gemeinsamen Inhouse-Schulung braucht die Schule Angaben zur Gruppengröße und den verfügbaren Räumen; praktische Übungen müssen dort möglich sein. Vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich. Die Gebühren übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger nur unter seinen Voraussetzungen. Stimmen Sie das Abrechnungsverfahren und benötigte Unterlagen vor der Teilnahme mit ihm beziehungsweise der ermächtigten Schule ab.
| Grundlage | Verwendung |
|---|---|
| Bisherige Belege | Kursart zuordnen |
| Vereinbarter Ablauf | Durchführung organisieren |
| Trägervorgaben | Gebührenumfang klären |
Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die direkte Abrechnung über die ermächtigte Ausbildungsstelle. Der reguläre berechtigte Gebührenumfang ist dabei von zusätzlich vereinbarten Leistungen zu unterscheiden. Lesen Sie deshalb auch deren Positionen im Angebot.
Berechtigte Personen und Angaben prüfen.
Weitere Leistungen getrennt einordnen.
Die fachliche Ausbildung vermittelt Grundlagen des Helfens. Im Betrieb kommt die Orientierung am eigenen Standort hinzu: Wen informiert die Gruppe, wo gelten die internen Meldewege und welche Zuständigkeiten bestehen? Besprechen Sie diese Fragen mit den qualifizierten Personen und machen Sie die benannten Ersthelfenden bekannt. Die Kursbescheinigung kann solche örtlichen Angaben nicht enthalten. Sie dokumentiert den Lehrgang, während Ihr Unternehmen die konkrete Einbindung in seine Organisation übernimmt.
Ein weiterer Trainingswunsch braucht ein erkennbares Ziel und einen beschriebenen Umfang. Der reguläre Lehrgang und die Ergänzung sollten im Angebot unterscheidbar sein, auch für die Prüfung möglicher weiterer Kosten.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Nennen Sie der Schule den ausgewählten Standort in Friedberg, Personenzahl und nutzbare Räume. Die Übungsbedingungen werden besprochen und vorbereitet. Legen Sie intern fest, wer den Zugang ermöglicht und die bestätigten Zeiten weitergibt. Für den ganzen Lehrgang sollten die Beschäftigten von anderen Aufgaben vertreten werden, damit die Mitarbeit bei Erklärungen und Übungen ohne wiederkehrende Unterbrechungen möglich bleibt.
Die Angaben werden nach dem Lernbedarf zusammengestellt.
Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Verfügbare Übungsbedingungen beschreiben.
Weitere Lernziele ausdrücklich ansprechen.
Die regulären Lehrgänge haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Bei 45 Minuten je Einheit sind das 405 Minuten Unterricht; Pausen verlängern den gesamten Ablauf. Nutzen Sie für die Freistellung daher die bestätigten Zeiten mit Beginn und Ende.
Ein Aufgabenwechsel allein beschreibt keine fehlende Ausbildung. Prüfen Sie die anerkannten vorhandenen Qualifikationen und den aktuellen Fortbildungsbedarf. Die Ausbildungsstelle kann die passende Kursart damit einordnen. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Informieren Sie sich bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihres Unternehmens. Dort wird festgelegt, welche Angaben und gegebenenfalls vorherigen Schritte notwendig sind. Eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung begründet allein noch keine Übernahme aller Personen oder Zusatzpositionen.