Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48712 Gescher sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,5 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

14,6 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Ersthelferqualifizierung ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle erforderlich. Ihr Gescheraner Unternehmen klärt außerdem, welchen Lehrgang die vorgesehenen Personen benötigen. Gehen Sie bei der Auswahl von diesen beiden Fragen aus und vereinbaren Sie anschließend geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine abgestimmte Inhouse-Veranstaltung für die eigene Gruppe.
Wer bereits eine Ersthelferbescheinigung besitzt, braucht bei einer neuen Anmeldung eine passende Einordnung. Legen Sie als Gescheraner Unternehmen der Ausbildungsstelle deshalb dar, welche Schulungen bisher besucht wurden. Erst daraus lässt sich der konkrete Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung besprechen.
Eine Inhouse-Schulung bringt den Unterricht an einen vereinbarten betrieblichen Ort. Sie ersetzt jedoch weder die Freistellung noch die Abstimmung geeigneter Räume. Der Anbieter muss die Durchführung bestätigen. Für einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge praktikabel sein. Bevor Sie sich festlegen, klären Sie mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme und die benötigten Unterlagen für eine direkte Abrechnung durch die ermächtigte Schule.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger, welche Voraussetzungen für die geplanten Teilnahmen gelten. Die ermächtigte Schule benötigt die nach dessen Verfahren verlangten Informationen für die mögliche direkte Abrechnung. Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie über den regulären Lehrgang hinaus weitere Leistungen bestellen. Deren Umfang und Vergütung werden mit der Schule ausdrücklich vereinbart, damit aus einer möglichen Übernahme der Kursgebühr keine ungeklärte Annahme über die Bezahlung zusätzlicher Positionen entsteht.
Berechtigung der Teilnahmen und das vorgesehene Abrechnungsverfahren kennen.
Zusätzliche Bestellungen einschließlich ihrer Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Nach der DGUV müssen betriebliche Ersthelfende von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult worden sein. Achten Sie bei einer Anfrage darauf, dass es um die betriebliche Ausbildung oder Fortbildung und die dafür geeignete Stelle geht. Benennen Sie den Zweck Ihrer Buchung, damit der Auftrag entsprechend vorbereitet werden kann. Die Auswahl wird damit auf die benötigte Qualifizierung bezogen. Eine allgemeine Information über Erste-Hilfe-Angebote ist noch nicht dieselbe Grundlage wie ein konkret beschriebener betrieblicher Lehrgang.
Für einen Inhouse-Wunsch nennen Sie der Schule die geplante Gruppe und den vorgeschlagenen Unterrichtsort. Die Bedingungen für Unterricht und praktische Aufgaben werden gemeinsam geklärt. Eine geeignete öffentliche Teilnahme kann ebenfalls zum Bedarf passen. Entscheiden Sie anhand der abgestimmten Durchführung und geben Sie die konkreten Kursinformationen an die Beschäftigten weiter.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Frage | Gegenstand |
|---|---|
| Welche Stelle? | Ermächtigte Ausbildungsstelle für die betriebliche Qualifizierung |
| Welcher Lehrgang? | Geeigneter nächster Lernschritt der Personen |
| Welche Durchführung? | Öffentliche Teilnahme oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltung |
Halten Sie die vorhandenen Ausbildungsbelege bereit und lassen Sie offene Fragen zum Stand der Personen mit der Schule einordnen. Anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen. Die Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Mit diesen Informationen können Sie die geeignete Lehrgangsart besprechen, bevor Sie eine Veranstaltung auswählen. Der Betrieb organisiert anschließend die Freigabe für die gesamte Teilnahmezeit, damit der vereinbarte Unterricht mit allen vorgesehenen Anteilen besucht werden kann.
Stelle und Lehrgang werden zum betrieblichen Zweck gewählt.
Die Ermächtigung für betriebliche Erste Hilfe berücksichtigen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung für die Personen klären.
Den vollständigen Besuch der vereinbarten Veranstaltung ermöglichen.

Die betriebliche Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen werden im Ablauf zusätzlich berücksichtigt. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten mitteilen und stimmen Sie die internen Freigaben auf den gesamten Lehrgang ab.
Die Benennung der betrieblichen Ersthelfenden erfolgt durch den Unternehmer. Die Beschäftigten sollen die vorgesehenen Personen und Hilfewege am Arbeitsort kennen. Organisieren Sie diese Bekanntgabe zusätzlich zur fachlichen Qualifizierung und halten Sie die Angaben bei Veränderungen aktuell.
Das ist für berechtigte betriebliche Teilnahmen im vorgesehenen Verfahren möglich. Entscheidend sind die Übernahmebedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Klären Sie diese und die geforderten Angaben, bevor Sie die entsprechende Abrechnung mit der Schule vorbereiten.