Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09468 Geyer sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,9 km vom Suchpunkt

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15,8 km vom Suchpunkt

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Ein Unternehmen aus Geyer wählt geeignete Ausbildung oder Fortbildung anhand der vorhandenen anerkannten Qualifikationen seiner Beschäftigten. Eine gemeinsame Inhouse-Veranstaltung wird gesondert vereinbart. Der reguläre Lehrgang vermittelt beziehungsweise erhält praktische Fähigkeiten; die Finanzierung berechtigter Kursgebühren ist von weiteren Aufwendungen zu unterscheiden.
Eine angemeldete Person aus dem Geyerschen Betrieb musste den Ersthelferkurs vorzeitig verlassen. Klären Sie mit der Ausbildungsstelle, was dies für den Kursabschluss und die weitere Anmeldung bedeutet. Die ursprüngliche Buchung darf intern nicht ungeprüft als abgeschlossene Ausbildung oder Fortbildung erscheinen.
Bei einem Inhouse-Termin gilt dieselbe persönliche Betrachtung. Dokumentieren Sie den bestätigten Stand und fragen Sie nach dem geeigneten weiteren Vorgehen. Eine interne Annahme, der überwiegende Unterrichtsbesuch werde ausreichen, ersetzt diese Rückmeldung nicht. Erst danach lässt sich der noch offene Schulungsbedarf verlässlich weiterplanen.
Die Firma aus Geyer bestimmt die zuständige BG oder Unfallkasse und klärt erforderliche Angaben mit der Ausbildungsstelle.
Die vorgesehenen Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren kann nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers eine Übernahme infrage kommen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind Standardbestandteile, während besondere Zusatzwünsche ausdrücklich abzustimmen sind. Auch bei einer Durchführung im Betrieb braucht es deshalb eine nachvollziehbare Einordnung. Die Wahl des eigenen Standorts begründet keine pauschale Erstattung sämtlicher Ausgaben der Veranstaltung.
Einordnung
Tatsächlicher Lernbedarf
Einordnung
Offener Lehrgang oder Inhouse
Einordnung
Berechtigte Gebühren und weitere Kosten
Der persönliche Qualifikationsstand gehört in die Anfrage.
Anerkannte Vorqualifikationen berücksichtigen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung wählen.
Geeignete praktische Durchführung abstimmen.
Die Beschäftigten brauchen einen Zeitraum, in dem die Schulung ohne parallele Arbeitsaufträge besucht werden kann.
Zum allgemeinen Ausbildungsrahmen gehören unter anderem Eigenschutz, Notruf, Verbandmittel und die Betreuung betroffener Personen. Die Themen werden im Lehrgang praktisch aufgegriffen. Fragen aus dem eigenen Arbeitsumfeld können helfen, ihren Zusammenhang zu verstehen. Dafür soll die Gruppe tatsächlich Zeit zum Lernen haben. Ein kurzer betriebsinterner Vortrag zu einer einzelnen Frage ist nicht mit der vollständigen Qualifizierung gleichzusetzen; zusätzlichen speziellen Schulungsbedarf bespricht die Geyersche Firma gesondert mit der Schule.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Damit werden Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten. Dieser betriebliche Abstand ist keine allgemeine Zweijahres-Verfallsfrist für einen geeigneten privaten Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweis.
Die neue Rolle allein bestimmt die Kurswahl nicht. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können berücksichtigt werden. Prüfen Sie deshalb die geeigneten Nachweise und den tatsächlichen Bedarf, bevor die Person verbindlich zu einem Lehrgang angemeldet wird.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten sowie zusätzliche Pausen. Die Vereinbarung eines internen Lernorts verändert diesen Rahmen nicht; die Gruppe benötigt eine vollständige geeignete Schulung mit praktischer Präsenzteilnahme.