Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92444 Rötz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,4 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

27,4 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

38,1 km vom Suchpunkt

Rötz · Bayern
Rötzer Betriebe wählen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorbildung wird berücksichtigt. Die benötigte Zahl betrieblicher Ersthelfer ist getrennt von der Organisation einer einzelnen Schulungsgruppe zu betrachten. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gilt das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Offene Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können die Durchführung ermöglichen.

Wenn Ihr Rötzer Betrieb eine Inhouse-Schulung anfragen möchte, beschreiben Sie die vorhandenen Räume möglichst konkret. Lassen Sie sich vom Anbieter erklären, welche Bedingungen für den Unterricht und die praktischen Übungen erfüllt sein müssen. Die Durchführung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart.
Für die Auswahl des Lehrgangs sind auch die bisherigen Ersthelfernachweise wichtig. Ausbildung und Fortbildung sollten getrennt besprochen werden. Prüfen Sie mit den betroffenen Bereichen, wer vollständig teilnehmen kann. Einzelne offene Lehrgänge können sinnvoll sein, wenn die gemeinsame Gruppe organisatorisch nicht passt. Nach einer Buchung erhalten alle Beschäftigten dieselben bestätigten Angaben. Eine zuständige Person sammelt Rückfragen und sorgt dafür, dass die Bescheinigungen anschließend in die betriebliche Übersicht gelangen.

Der Schulungsnachweis ersetzt nicht die interne Benennung und Bekanntmachung der Ersthelfer.
Grundlage
Anwesende Versicherte und tatsächlicher Betrieb
Grundlage
Qualifikation der Person
Grundlage
Verfahren des zuständigen Trägers
Die neue Aufgabe allein löst nicht automatisch Grundausbildung aus.
Geeignete anerkannte Vorqualifikationen einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten nennt die allgemeine DGUV-Regel einen Ersthelfer. Bei mehr als zwanzig sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Diese Werte bestimmen nicht die Teilnehmerzahl eines Kurses. Betrachten Sie die tatsächliche betriebliche Besetzung und beachten Sie, dass für bestimmte Einrichtungen gesonderte Vorgaben gelten.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die Angaben für das Trägerverfahren. Vor einer verbindlichen Kostenannahme sollten Berechtigung und beauftragte Leistungen nachvollziehbar sein.
Vorgesehene Personen und Unternehmensangaben prüfen.
Gesonderte Vereinbarungen im Auftrag benennen.
Regulär werden berechtigte Lehrgangsgebühren zwischen der ermächtigten Ausbildungsstelle und dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet. Das Mitgliedsunternehmen rechnet diese Gebühr nicht selbst direkt mit dem Träger ab. Klären Sie deshalb das vorgesehene Verfahren vor der Anmeldung. Je nach Träger kann eine vorherige Beantragung der Übernahme nötig sein. Die für Ihren Fall geltenden Voraussetzungen und Unternehmensangaben werden mit Träger und Ausbildungsstelle abgestimmt.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die passende Kursart wird nach Qualifikation und Bedarf gewählt. In Zweifelsfällen erlaubt die DGUV auch die Teilnahme an einer Ausbildung statt an einer Fortbildung.
Eine neue Benennung allein begründet das nicht. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen der Person, bevor ein bestimmter Lehrgang für sie festgelegt wird.
Die Unterrichtsform begründet keine allgemeine Zusage zur Kostenfreiheit. Berechtigte Gebühren folgen den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen und eigene Aufwendungen des Unternehmens sind getrennt von dieser möglichen Übernahme zu betrachten.