Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66299 Friedrichsthal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

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10,0 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

Betriebliche Erste-Hilfe-Einrichtungen werden mit den vorgesehenen Rettungszeichen kenntlich gemacht. Friedrichsthaler Betriebe können außerdem die Anforderungen an einen Erste-Hilfe-Unterrichtsraum einordnen: ausreichendes Licht, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Wasch- und Toilettengelegenheiten gehören zu den genannten Voraussetzungen. Beide Themen betreffen konkrete räumliche Bedingungen.
Ein Friedrichsthaler Betrieb möchte eine Schulung für Beschäftigte mit unterschiedlichen Arbeitszeiten organisieren. Stimmen Sie zunächst ab, wer gemeinsam einen vollständigen Unterrichtstag besuchen kann. Die Schule kann daraufhin passende offene Lehrgänge oder getrennte Gruppentermine vorschlagen.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Betriebsstandort konkret vereinbart. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen sowie weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung zum Angebot bekannt sein, damit die Arbeitsplanung bestätigte Kursdaten berücksichtigen kann.
Worauf achten?
Die bezeichnete Erste-Hilfe-Einrichtung
Worauf achten?
Der ergänzende Weg zum Aufbewahrungsort
Worauf achten?
Voraussetzungen des Unterrichtsraums
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt ihre Voraussetzungen für berechtigte Kursgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Die DGUV beschreibt Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen als weiße Symbole auf grünem Grund. Bei Bedarf ergänzen Richtungspfeile den Hinweis auf den Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials. Ein Symbol und ein Pfeil erfüllen dabei unterschiedliche Informationsaufgaben: Das Zeichen bezeichnet die Einrichtung, der ergänzende Pfeil weist den Weg. Für die betriebliche Orientierung werden die tatsächlich vorhandenen Kennzeichnungen am Standort berücksichtigt; diese Seite behauptet keine bestimmte örtliche Beschilderung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die DGUV Vorschrift 1 nennt für die Erste-Hilfe-Ausbildung ausreichende Beleuchtung sowie Sitz- und Schreibmöglichkeiten. Waschgelegenheiten und Toiletten müssen vorhanden sein. Diese Anforderungen gehören zur räumlichen Vorbereitung der Veranstaltung. Wer dem Anbieter einen Raum vorschlägt, kann die vorhandenen Einrichtungen entsprechend beschreiben und offene Punkte vorab benennen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle bewertet den konkreten Raum für die vorgesehene Durchführung; aus seiner bloßen Verfügbarkeit wird keine Eignung abgeleitet.
Beschilderung und Raumvorbereitung werden konkret beschrieben.
Das weiße Symbol auf grünem Grund erkennen.
Den ergänzenden Wegweiser zum Material einordnen.
Licht, Sitz- und Schreibplätze sowie Sanitäreinrichtungen berücksichtigen.
Beide Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die Angaben beschreiben den regulären Unterrichtsrahmen der jeweils benötigten betrieblichen Qualifizierung.
Die DGUV zählt Räume zum regulären Leistungsrahmen unabhängig davon, ob sie der Schule gehören, angemietet oder vom Unternehmen kostenlos bereitgestellt werden. Die Eigentums- oder Bereitstellungsform allein ändert diese Einordnung nicht.
Nach dem DGUV-Grundsatz erhält jede teilnehmende Person eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können diese ergänzen, ersetzen die vorgesehene Printfassung aber nicht.
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