Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72488 Sigmaringen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

1,2 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

32,1 km vom Suchpunkt

Ihr Sigmaringer Betrieb muss den Ersthelferbedarf zur Anwesenheit und Betriebsart passend einordnen. Zugleich wird der Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen gepflegt. Bereiten Sie geeignete Ausbildungen oder Fortbildungen mit einer Ausbildungsstelle vor und wählen Sie eine Durchführung, die den benötigten Personen eine vollständige Teilnahme ermöglicht.
Sollen in Ihrem Sigmaringer Betrieb neue Ersthelfer hinzukommen, oder steht eine Fortbildung an? Prüfen Sie die vorhandenen Bescheinigungen und geben Sie der Ausbildungsstelle eine klare Beschreibung des Bedarfs. Das erleichtert die Auswahl des geeigneten Lehrgangs.
Eine eigene Gruppe kann gemeinsam im Unternehmen lernen, wenn sich eine Inhouse-Durchführung vereinbaren lässt. Beschreiben Sie der Schule die Räume und die Zahl der vorgesehenen Teilnehmer. Ebenso wichtig ist deren vollständige Freistellung; betriebliche Rückfragen sollten andere Kollegen übernehmen. Bei einzelnen Personen sind offene Kursplätze eine weitere Möglichkeit. Die Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ist an dessen Bedingungen gebunden. Erkundigen Sie sich vorab nach Unterlagen und Ablauf einer direkten Abrechnung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle.
Die Planung beantwortet mehrere Fragen.
Den betrieblichen Bedarf passend einordnen.
Geeignete Qualifizierung der vorgesehenen Personen vorbereiten.
Vorhandene Kompetenzen im weiteren Lehrgang festigen.
Fortbildung soll bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten sichern und das Handeln in Situationen weiter trainieren. Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Planen Sie den nächsten Lehrgang deshalb als weiteren Lernbesuch ein. Besprechen Sie den vorhandenen Stand mit der Schule und ermöglichen Sie den betreffenden Personen die vollständige Teilnahme. Der Betrieb behält absolvierte Lehrgänge im Überblick, um den weiteren Bedarf rechtzeitig aufzugreifen.
Die DGUV sieht bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten mindestens einen Ersthelfer vor. Bei mehr als zwanzig gelten mindestens fünf Prozent für Verwaltungs- und Handelsbetriebe und mindestens zehn Prozent für sonstige Betriebe. Maßgeblich ist die Anwesenheit, nicht allein die gesamte Beschäftigtenliste. Klären Sie, welcher Fall auf Ihr Unternehmen zutrifft. Diese Einordnung ist die Grundlage der betrieblichen Planung und wird nicht aus der gewünschten Größe einer Kursgruppe abgeleitet.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können bei der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation unterstützen. Beschreiben Sie die Situation Ihres Unternehmens und die offene Frage. Die konkrete Ausbildung oder Fortbildung wird anschließend mit der Ausbildungsstelle passend zum ermittelten Bedarf vereinbart.
Folgende Frage
Wie wird der Bedarf eingeordnet?
Folgende Frage
Welcher Lehrgang ist geeignet?
Folgende Frage
Wie wird der ganze Unterricht ermöglicht?
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen und das Verfahren für berechtigte betriebliche Teilnahmen. Die ermächtigte Schule kann mit den verlangten Angaben die mögliche direkte Abrechnung der regulären Lehrgangsgebühr vorbereiten. Bestellen Sie darüber hinaus weitere Leistungen, werden deren Umfang und Vergütung gesondert vereinbart. Die mögliche Trägerübernahme eines Lehrgangs bezahlt solche zusätzlichen Positionen nicht automatisch.
Berechtigung und nötige Angaben für die vorgesehenen Teilnahmen kennen.
Weitere bestellte Leistungen einschließlich ihrer Bezahlung ausdrücklich klären.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich im Veranstaltungsablauf berücksichtigt. Lassen Sie sich die vollständigen Zeiten nennen und ermöglichen Sie den Beschäftigten die Teilnahme an allen Unterrichts- und Übungsanteilen.
Eine bereits anerkannte Qualifikation wird bei der Planung berücksichtigt. Allein aus dem Wechsel des Arbeitsplatzes folgt deshalb nicht automatisch derselbe Schulungsbedarf wie bei einer Person ohne Ausbildung. Lassen Sie die vorhandenen Belege zur Wahl des geeigneten nächsten Lehrgangs einordnen.
Diese Aufgabe übernimmt der Unternehmer. Beschäftigte sollen die vorgesehenen Personen und Hilfewege am Arbeitsort kennen. Bereiten Sie deren Bekanntgabe zusätzlich zur fachlichen Qualifizierung vor und berücksichtigen Sie Veränderungen, damit die Informationen für die Belegschaft aktuell bleiben.
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