Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06780 Zörbig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,7 km vom Suchpunkt

14,0 km vom Suchpunkt

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16,8 km vom Suchpunkt

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17,0 km vom Suchpunkt

Zörbiger Unternehmen stimmen geeignete Lehrgänge mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Für die Erste Hilfe im Betrieb bleiben aktuelle Hinweise und geeignete Möglichkeiten zum Herbeirufen von Hilfe erforderlich. Die Qualifizierung und diese örtlichen Aufgaben werden in der Organisation berücksichtigt; Inhouse-Unterricht wird für die konkrete Gruppe vereinbart.
Ein Zörbiger Unternehmen möchte mehrere Angebote für eine Gruppenschulung beurteilen. Stellen Sie sicher, dass Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf in allen Anfragen gleich beschrieben sind. Sonst beziehen sich die Antworten möglicherweise auf unterschiedliche Lehrgänge.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und tatsächlicher Standort konkret genannt. Erfragen Sie enthaltene Leistungen sowie zusätzliche Kosten vor der internen Zusage. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger und erforderliche Arbeitgeberangaben. Einzelne Beschäftigte können offene Kursplätze anfragen, wenn ein gemeinsamer Gruppentag nicht passt.

Für die betriebliche Benennung von Ersthelfern gibt es keine besondere Formvorschrift; die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung und eine Verankerung in den Unterlagen zur Unternehmensorganisation.
Gegenstand
Aktuellen betrieblichen Stand vermitteln
Gegenstand
Hilfe vom Arbeitsort aus anfordern können
Gegenstand
Geeigneten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle abstimmen
Wenn eine vorgesehene Ersthelferperson ihre Aufgabe oder ihren Arbeitsbereich wechselt, können bisherige Angaben für die Beschäftigten unklar werden. Die betrieblichen Erste-Hilfe-Hinweise müssen aktuell gehalten werden. Prüfen Sie daher, ob die genannten Personen und Einrichtungen noch dem tatsächlichen Stand entsprechen. Die frühere Zuordnung allein beantwortet diese örtliche Informationsfrage nicht für jede spätere Situation. Vermitteln Sie Veränderungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Organisation und der Unterweisung der Beschäftigten.
Der Betrieb muss sicherstellen, dass notwendige Hilfe über geeignete Meldeeinrichtungen herbeigerufen werden kann. Betrachten Sie diese Möglichkeit für die tatsächlichen Arbeitsplätze. Eine allgemeine Telefonnummer auf einem Infoblatt erklärt noch nicht, ob die Beschäftigten von dort aus Hilfe anfordern können. Die dafür geeigneten örtlichen Bedingungen werden im Unternehmen organisiert. Bei der Unterweisung kann deutlich werden, welche vorgesehenen Einrichtungen dafür am Standort zur Verfügung stehen.
Information und nutzbare Einrichtungen ergänzen sich.
Tatsächlich zuständige Personen und Einrichtungen.
Notwendige Hilfe herbeirufen können.
Geeignete persönliche Qualifikation vorsehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bei berechtigten betrieblichen Teilnahmen richtet sich die Übernahme der regulären Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die reguläre Gebühr enthält die notwendigen Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung.
Berechtigung und Trägerbedingungen klären.
Materialien, Teilnehmerunterlagen und Nachweis berücksichtigen.
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Planen Sie den gesamten vereinbarten Ablauf für die vorgesehenen Beschäftigten ein; Inhouse-Unterricht behält den regulären Umfang.
Für die betriebliche Ersthelferaufgabe kann eine Führerscheinschulung berücksichtigt werden, wenn sie höchstens zwei Jahre zurückliegt und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattfand. Die zeitliche Grenze und die geeignete Stelle müssen gemeinsam für den tatsächlichen Besuch vorliegen.
Die Teilnehmerzahl eines regulären Lehrgangs darf zwanzig nicht überschreiten. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Schulungsbedarf. Die geeigneten Durchführungen werden anhand der vorgesehenen Beschäftigten und ihres passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarfs besprochen.