Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 91320 Ebermannstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,3 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

16,3 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

22,7 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

Mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren und eigener Betriebsaufwand sind verschiedene Fragen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Ein Ebermannstädter Unternehmen klärt das konkrete Gebührenverfahren mit der ermächtigten Ausbildungsstelle und berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen bei der Kurswahl. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich mit ihrem Umfang vereinbart.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Dieses Verfahren ist an dessen Vorgaben gebunden. Erfragen Sie rechtzeitig die benötigten Nachweise und wer sie im Unternehmen bereitstellt.
Lassen Sie Leistungen außerhalb der abrechenbaren Kursgebühr mit ihren Kosten gesondert benennen. Das ist bei einer Inhouse-Anfrage ebenso wichtig wie bei öffentlichen Kursplätzen. Eine allgemeine Aussage zur BG-Abrechnung beantwortet noch nicht jede Kostenfrage.
Für die Durchführung am Ebermannstädter Standort müssen Raum und Gruppengröße mit dem Anbieter vereinbart sein. Außerdem wird vorher geklärt, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird.
Bezug
Trägerverfahren
Bezug
Arbeitgeber
Bezug
Ausdrückliche Vereinbarung
Diese Angaben betreffen unterschiedliche Entscheidungen.
Ersthelferaufgabe besprechen.
Anerkannten Ausgangsstand berücksichtigen.
Trägerverfahren und Arbeitgeberangaben klären.
Die Qualifizierung einzelner Ersthelfer macht die Einrichtungen des Ebermannstädter Unternehmens noch nicht der ganzen Belegschaft bekannt. Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Dazu gehören Informationen über zuständige Personen, Notruf und vorhandenes Material. Diese Unterweisung bezieht sich auf den tatsächlichen Arbeitsplatz und ergänzt damit den allgemeinen Lehrgang der vorgesehenen Ersthelfer.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die verlangten Arbeitgeberangaben. Für eine mögliche Gebührenübernahme sind die Voraussetzungen des zuständigen Trägers maßgeblich.
BG oder Unfallkasse berücksichtigen.
Weitere Leistung und Kosten gesondert vereinbaren.

Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten. Bei Zweifelsfällen lässt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung zu; gleiche reguläre Dauer allein legt den passenden weiteren Lehrgang nicht fest.
Viele Jahre im Betrieb beschreiben die Erfahrung einer Person, aber nicht allein deren aktuelle Ersthelferqualifizierung. Regelmäßige Fortbildung erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten und ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Betrachten Sie deshalb die vorhandene anerkannte Qualifikation als eigene Angabe neben der Berufserfahrung. Die passende weitere Schulung kann anhand dieses Ausgangsstands besprochen werden. Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung; bei Zweifelsfällen lassen die DGUV-Hinweise auch Ausbildung statt Fortbildung zu.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht und zusätzlichen Pausen. Ein vereinbarter Standort im Unternehmen reduziert diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung zählen nach den DGUV-Hinweisen zum Standardlehrgang. Besondere weitere Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Geben Sie einen zusätzlich gewünschten Umfang deshalb bereits vor dem Auftrag verständlich an.
Für reguläre betriebliche Ersthelferschulung ist praktische Ausbildung in Präsenz erforderlich. Digitale Informationen allein ersetzen diesen Lehrgang nicht. Beschäftigte sollen Aufgaben selbst unter Anleitung bearbeiten und Rückfragen zu den Inhalten stellen können.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Ebermannstadt · Andere Stadt wählen