Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 67059 Ludwigshafen am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

1,4 km vom Suchpunkt

2,2 km vom Suchpunkt

2,4 km vom Suchpunkt

2,8 km vom Suchpunkt

2,9 km vom Suchpunkt

Ein Ersthelferlehrgang vermittelt Beschäftigten die passenden Grundlagen oder vertieft vorhandene Kenntnisse. Ludwigshafener Unternehmen organisieren daneben die internen Hilfewege am Arbeitsplatz. Für die Qualifizierung kommen geeignete offene Kurse oder ein vereinbarter Inhouse-Termin infrage; Ausbildungsstand und praktische Teilnahme bleiben dabei entscheidend.
Im Ludwigshafener Betrieb organisiert der Arbeitgeber den Bedarf, die Schule führt den vereinbarten Lehrgang durch, der Unfallversicherungsträger bestimmt die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme. Wenn diese Aufgaben vorab geklärt sind, muss ein Kurstermin nicht an fehlenden Angaben scheitern.
Erfassen Sie Ausbildung und Fortbildung getrennt und benennen Sie die geplanten Teilnehmenden. Für eine Inhouse-Anfrage beschreiben Sie außerdem Übungsraum und mögliche Zeitfenster. Erst die Zusage des Anbieters bestätigt Unterricht im Unternehmen. Einzelne Plätze in öffentlich buchbaren Lehrgängen können eine Alternative sein. Fragen Sie Ihren zuständigen Träger nach erforderlichen Formularen und einer möglichen direkten Abrechnung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühren übernimmt, richtet sich nach den Voraussetzungen für die vorgesehenen Teilnahmen. Ermitteln Sie das erforderliche Verfahren vor der Buchung. Zusätzliche beauftragte Leistungen sind gesondert zu betrachten.
Zuständigen Träger sowie verlangte Formulare oder vorherige Zustimmung feststellen.
Die nötigen Teilnahmeangaben vollständig bereitstellen und weitere Positionen erkennen.
Grundlage
Vorhandene Kursnachweise
Ziel
Passende Ausbildung oder Fortbildung
Grundlage
Vereinbarter Unterricht und geeignete Bedingungen
Ziel
Praktische Mitarbeit ermöglichen
Grundlage
Eigene Hilfewege und Zuständigkeiten
Ziel
Ortsbezogene Informationen vermitteln
Arbeitsorte etwa in Friesenheim, Gartenstadt oder Rheingönheim können in einer gemeinsamen Anfrage zusammenkommen. Ein eigener Gruppenlehrgang ist eine Möglichkeit; einzelne offene Termine sind eine andere. Wählen Sie nach Ausbildungsbedarf, Teilnahmezeit und realen Räumen, statt nur nach der gemeinsamen Stadtadresse.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Im regulären Lehrgang werden Erste-Hilfe-Maßnahmen erklärt und geübt. Allgemeine Beispiele aus der Tätigkeit können helfen, Fragen verständlich zu machen. Die Gruppe sollte dafür Zeit haben, selbst mitzuwirken. Ein Unterricht, der neben laufenden Telefonaten oder Arbeitsaufgaben stattfindet, erschwert diese Beteiligung.
Sorgen Sie deshalb für eine Freistellung vom normalen Tagesgeschäft. Bei einem Inhouse-Kurs gilt das ebenso wie bei externen Plätzen. Nähe zum Arbeitsplatz ist nur dann hilfreich, wenn die Personen während des Unterrichts nicht regelmäßig dorthin zurückkehren müssen.
Wo im Unternehmen Hilfe veranlasst wird und welche internen Zuständigkeiten gelten, gehört zur betrieblichen Organisation. Die allgemeine Ersthelferausbildung ersetzt diese örtlichen Informationen nicht. Machen Sie die entsprechenden Angaben den Beschäftigten zugänglich und ordnen Sie sie neben der Qualifizierung ein.
Eine Inhouse-Schulung kann Fragen zum Arbeitsumfeld aufnehmen, wenn dies zum Auftrag passt. Sie ist aber nicht automatisch eine vollständige Beratung zur Notfallorganisation. Gewünschte zusätzliche Leistungen werden als solche beschrieben, damit Unterricht und weiterer Auftrag nachvollziehbar bleiben.
Unterricht und Arbeitsplatzinformation haben jeweils einen eigenen Beitrag.
Neue Ersthelfende und Personen mit Fortbildungsbedarf anhand ihrer Nachweise unterscheiden.
Zeit zur Mitarbeit und bei Inhouse eine geeignete Übungsfläche bereitstellen.
Die eigenen Hilfewege und Zuständigkeiten im Betrieb bekannt machen.
Grundsätzlich werden betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet. Nutzen Sie die belegten Teilnahmen als Grundlage für die Planung. Bei neu einsteigenden Personen ist zunächst die passende Ausbildung nötig; eine Fortbildung ersetzt diesen Einstieg nicht automatisch.
Die Gruppe muss praktische Übungen durchführen können. Beschreiben Sie nutzbare Fläche und Möblierung sowie die vorgesehene Teilnehmerzahl. Welche Vorbereitung des Raums erforderlich ist, wird mit der Ausbildungsstelle für den konkreten Lehrgang festgelegt.
Ja, benennen Sie den Bedarf für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Dafür ist die passende Qualifikation auszuwählen. Die bloße Bezeichnung Firmenkurs oder die Durchführung im eigenen Haus legt den geeigneten Ausbildungszweck noch nicht fest.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.
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