Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77704 Oberkirch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,3 km vom Suchpunkt

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Für eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung werden der tatsächliche Bedarf der Beschäftigten und die vorgesehene Gruppe an eine ermächtigte Schule weitergegeben. Besprechen Sie für Ihren Oberkircher Betrieb passende öffentliche Lehrgänge oder einen eigenen Inhouse-Termin. Nach der Bestätigung werden Teilnahme, organisatorische Vorbereitung und die benötigten Abrechnungsangaben zusammengeführt.
Der Raum ist zu Beginn des Gruppentags frei, soll später aber wieder für andere betriebliche Termine genutzt werden. Klären Sie für den Oberkircher Inhouse-Wunsch den vollständigen Ablauf mit der Ausbildungsstelle, bevor die Raumbelegung verbindlich angekündigt wird. Ein freier Vormittag ist noch kein ganzer verfügbarer Unterrichtstag.
Fragen Sie auch nach nötiger Vorbereitung und stimmen Sie intern ab, wer sie übernimmt. Die Durchführung wird individuell für konkrete Bedingungen vereinbart. Andere Raumnutzer sollten den bestätigten Zeitraum kennen. So muss der praktische Lehrgang nicht erst während der Übungen mit einer konkurrierenden Besprechung oder Umräumaktion abgestimmt werden.
Die zuständige BG oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen für berechtigte betriebliche Lehrgangsgebühren fest. Erfragen Sie die benötigten Arbeitgeberangaben für die ermächtigte Schule. Eigene Kosten wie Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden vom Unternehmen berücksichtigt; ausdrücklich gewünschte besondere Leistungen werden mit ihrem Umfang und tatsächlichen Mehrkosten gesondert vereinbart.
Den Träger und seine Vorgaben für die vorgesehenen Personen prüfen.
Unterlagen zum bestätigten Lehrgang nach dem vorgesehenen Verfahren bereitstellen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die reine Unterrichtszeit beträgt damit 405 Minuten. Nach den DGUV-Informationen kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Für die betriebliche Planung verwenden Sie dennoch die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten der bestätigten Veranstaltung. So können Freistellung, gegebenenfalls Wege und die Nutzung der vereinbarten Räume am vollständigen Unterrichtsablauf ausgerichtet werden.
Das von der DGUV beschriebene Anmeldeverfahren nennt Namen, Vornamen und Geburtsdatum der teilnehmenden Person sowie den zuständigen Unfallversicherungsträger und die Mitgliedsnummer des Unternehmens. Geben Sie außerdem an, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Bereiten Sie diese Informationen nach dem Verfahren Ihres Trägers vor und stimmen Sie die Anmeldung mit der Schule ab. Vollständige tatsächliche Angaben helfen, die vorgesehene Person dem richtigen Lehrgang und der berechtigten Abrechnung zuzuordnen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält die geschulte Person ihre Bescheinigung von der Ausbildungsstelle. Sie legt den Nachweis dem Betrieb vor, damit die Teilnahme registriert und die weitere Fortbildung geplant werden kann. Legen Sie intern fest, wer diese Angaben entgegennimmt und die tatsächlichen Schulungen nachvollziehbar erfasst.
| Vorbereitung | Konkrete Klärung |
|---|---|
| Teilnehmende | Vollständige Teilnahme an allen bestätigten Unterrichtsabschnitten ermöglichen |
| Kontakt | Rückfragen und Vorbereitung im Betrieb eindeutig zuordnen |
| Schule | Die tatsächlichen Bedingungen der Durchführung abstimmen |
Die tatsächliche Qualifikation und der Bedarf geben die Richtung vor.
Eine geeignete Grundqualifikation für die Person wählen.
In der Regel alle zwei Jahre die weitere Schulung vorsehen.
Eine eigene Veranstaltung am vereinbarten Standort abstimmen.

Nein. Nach den DGUV-Anforderungen werden Ausbildung und Fortbildung in Präsenz durchgeführt, damit praktische Handlungskompetenz vermittelt werden kann. Eine reine Wissensvermittlung online erfüllt diese Anforderungen nicht. Planen Sie für die vorgesehene Person deshalb einen geeigneten Lehrgang mit vollständiger tatsächlicher Teilnahme.
Für die betriebliche Verwendung muss die Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgt sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Lassen Sie die tatsächlich vorliegenden Angaben prüfen, wenn eine Person diesen Nachweis mitbringt, damit die weitere Qualifikation für ihren Einsatz passend eingeordnet wird.
Die DGUV nennt die auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens erfolgende Unterschreitung von zwölf Personen als mögliche Abweichung beim Gebührenverfahren. Zusätzliche Gebühren setzen tatsächlich entstehende Mehrkosten und einen zusätzlichen Vertrag voraus. Klären Sie die konkreten Bedingungen mit der Schule; die Zahl ist eine Gebührenregelung.