Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31547 Rehburg-Loccum sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,9 km vom Suchpunkt

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Rehburg-Loccum · Niedersachsen
Für betriebliche Ersthelfende in Rehburg-Loccum wird der persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit einer ermächtigten Stelle geklärt. Eine Inhouse-Anfrage beschreibt den tatsächlichen Unterrichtsstandort und die Raumbedingungen. Die qualifizierten Personen werden in die betriebliche Hilfeorganisation eingeplant.

Für ein Team aus Rehburg-Loccum wird ein gemeinsamer Schulungsort gesucht. Benennen Sie der Schule den konkreten Standort, an dem Inhouse-Unterricht möglich wäre, und beschreiben Sie den Raum. Die Eignung wird vor einer festen Zusage abgestimmt.
Die vorgesehene Gruppe sollte nach Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf bekannt sein. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge anfragen. Lassen Sie Leistungsumfang und zusätzliche Kosten erläutern. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte betriebliche Kursgebühren unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen; die erforderlichen Arbeitgeberangaben werden zur jeweiligen Buchung geklärt, bevor die Beschäftigten verbindlich eingeplant werden.
| Bereich | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Qualifizierung | Passender persönlicher Lehrgang |
| Besetzung | Tatsächliche betriebliche Anwesenheit |
| Ausstattung | Geschütztes und brauchbares Material |
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Beziehen Sie Ihre betriebliche Einteilung auf die tatsächlichen Anwesenheiten. Die Schulungsplanung unterstützt diese Aufgabe, indem die passenden Personen qualifiziert werden. Betrachten Sie deshalb bei der weiteren Organisation auch, wie die vorgesehenen Beschäftigten im betrieblichen Ablauf verfügbar sind und welche Lehrgänge dafür benötigt werden.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Die regulären Lehrgänge finden in Präsenz mit praktischen Übungen statt; organisieren Sie den vollständigen Besuch der vorgesehenen Personen.
Erste-Hilfe-Material muss gegen schädigende Einflüsse geschützt werden. Verbrauchte oder unbrauchbare Mittel sind zu ersetzen. Organisieren Sie diese laufende Aufgabe im Betrieb, damit die vorgesehenen Materialien für eine Hilfeleistung bereitstehen. Eine Kontrolle bezieht sich auf die tatsächlich vorhandene Ausstattung. Die Verantwortung dafür besteht auch zwischen zwei Lehrgangsterminen und wird in die örtliche Organisation aufgenommen.
Den persönlichen Stand vor der Anfrage betrachten.
Anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Regelmäßig alle zwei Jahre planen.
Konkreten Raum und Standort erläutern.
Die Übernahme berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren wird nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers geklärt. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Berücksichtigen Sie diese Positionen, wenn Sie den vorgesehenen Schulungsbesuch intern planen.
Übernahmevoraussetzungen und Angaben klären.
Eigene Aufwendungen einplanen.
Ein regulärer Lehrgang hat höchstens zwanzig Teilnehmende. Nennen Sie bei der Anfrage den tatsächlichen Schulungsbedarf. Die Ausbildungsstelle stimmt die erforderlichen Lehrgänge ab, wenn weitere Beschäftigte aus Ihrem Betrieb geschult werden sollen.
Nach DGUV kann er berücksichtigt werden, wenn der Besuch höchstens zwei Jahre zurückliegt und die Ausbildungsstelle ermächtigt war. Prüfen Sie beide Voraussetzungen anhand des persönlichen Nachweises, bevor Sie den weiteren Schulungsbedarf bestimmen.
Nach den DGUV-Hinweisen ist das nicht allein aufgrund der neuen Funktion erforderlich. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden berücksichtigt. Klären Sie den passenden nächsten Lehrgang anhand des persönlichen Stands mit der Ausbildungsstelle.
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