Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 54568 Gerolstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Ein geeigneter Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt betrieblichen Ersthelfern grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Gerolsteiner Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung nach dem Bedarf der Personen organisieren. Für einen vereinbarten Inhouse-Kurs bleibt der reguläre Unterrichtsrahmen maßgeblich; fachliche Rückfragen können sich auf die tatsächlich behandelten Aufgaben beziehen.
Ein Gerolsteiner Unternehmen möchte eine berechtigte betriebliche Teilnahme direkt über den zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen lassen. Fragen Sie vor dem Ausbildungs- oder Fortbildungstermin nach den erforderlichen Arbeitgeberunterlagen. Eine grundsätzlich bestehende Möglichkeit ersetzt nicht die konkreten Bedingungen des Trägers.
Bei einer Inhouse-Gruppe sollte klar sein, wer die Angaben im Betrieb zusammenführt und welche Personen tatsächlich teilnehmen. Lassen Sie unklare Formulare oder fehlende Daten rechtzeitig klären. Prüfen Sie außerdem, ob vereinbarte Zusatzleistungen gesondert behandelt werden. So wird aus der gewünschten Abrechnung eine vorbereitete Vereinbarung und keine nachträgliche Suche nach Unterlagen.
Der nationale Ausbildungsrahmen behandelt verschiedene Hilfeanlässe. Dazu gehören unter anderem Wunden, Störungen von Bewusstsein und Atmung sowie akute Erkrankungen. Der reguläre Lehrgang verbindet diese Themen mit geeigneten praktischen Lernaufgaben. Für die betriebliche Gruppe entsteht daraus ein breiterer Blick auf Erste Hilfe als bei der Konzentration auf eine einzige Verletzungsart. Die Lehrkraft erklärt die jeweiligen Gegenstände und leitet die vorgesehenen Aufgaben im Unterricht an.
Eine Erklärung wird in den vorgesehenen Übungen praktisch bearbeitet. Für die gemeinsame Gruppe ist hilfreich, Rückfragen an der konkreten Aufgabe zu formulieren und den einzelnen Versuch zu ermöglichen.
Eine konkrete Frage hilft bei der Abstimmung.
Den regulären Erste-Hilfe-Rahmen berücksichtigen.
Einen tatsächlichen Lerngegenstand benennen.
Einen besonderen Bedarf ausdrücklich vereinbaren.
Der Rahmen unterscheidet verpflichtende und ergänzende Ausbildungsinhalte. Ergänzende Themen können an den Bedarf von Teilnehmenden und Unternehmen anknüpfen. Ein Gerolsteiner Betrieb beschreibt eine solche Frage bei der Anfrage, damit die Ausbildungsstelle sie fachlich einordnen kann. Der Wunsch nach einem zusätzlichen Schwerpunkt ist damit konkret benannt. Ob ein besonderes weiteres Angebot erforderlich ist und wie es vereinbart wird, lässt sich anhand des tatsächlichen Auftrags klären.
Orientierung
Die grundlegenden Ausbildungsinhalte
Orientierung
Eine konkret benannte zusätzliche Frage
Orientierung
Der tatsächlich abgestimmte Leistungsumfang
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie das Verfahren für übernahmefähige Lehrgangsgebühren mit der zuständigen BG oder Unfallkasse und der ermächtigten Schule. Besondere zusätzlich gewünschte Leistungen werden ausdrücklich gesondert vereinbart.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers feststellen.
Den tatsächlichen Umfang zusätzlicher Wünsche benennen.

Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Zum vorgesehenen zeitlichen Rahmen kommen mindestens 45 Minuten Pausen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Lehrgang folgt ebenfalls diesen regulären Ausbildungsbedingungen.
Die DGUV nennt diese Wahlmöglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Teilen Sie den tatsächlichen Qualifikationsstand mit und stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, welcher weitere Lehrgang für die betreffende Person geeignet ist.
Eine App kann Informationen ergänzen und organisatorische Aufgaben unterstützen. Nach den DGUV-Hinweisen ersetzt sie weder die vorgeschriebene Ausbildung oder Fortbildung noch die Bestellung betrieblicher Ersthelfer. Der persönliche Lehrgang bleibt entsprechend einzuordnen.