Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 77756 Hausach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,9 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

Zum allgemeinen Ausbildungsrahmen gehören unter anderem Notruf und Betreuung betroffener Personen. Hausacher Beschäftigte können diese Inhalte im praktischen Lehrgang aufgreifen und Fragen stellen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind für den weiteren Kurs relevant; regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten.
Erfragen Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Bedingungen einer möglichen Übernahme von Kursgebühren. Voraussetzungen und Abrechnungsverfahren sind maßgeblich. Eine ermächtigte Schule kann danach direkt abrechnen; die benötigten betrieblichen Angaben müssen vollständig vorliegen.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen stimmt Ihr Hausacher Unternehmen Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle ab. Für eine Inhouse-Veranstaltung vereinbaren Sie Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich. Einzelne Personen können offene Kurse besuchen. Planen Sie eine Vertretung der laufenden Aufgaben, damit die Beschäftigten den ganzen Unterricht mitmachen können. Geben Sie Zeitrahmen, Ablauf und benötigte Unterlagen rechtzeitig an die Teilnehmer weiter.
Bezug
Fachlicher Ausgangsstand
Bezug
Lernvorbereitung
Bezug
Besondere Vereinbarung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Mögliche Gebührenübernahme folgt den Bedingungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das erforderliche Verfahren.
Benötigte Informationen vor der Anmeldung abstimmen.
Weitere Leistungen gesondert vereinbaren.
Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Nachweise sind zu berücksichtigen; bei Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch Ausbildung statt Fortbildung erfolgen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Neben Material und anderen praktischen Themen greift der DGUV-Grundsatz auch psychische Betreuung auf. Die Beschäftigten können diesen Bereich im Unterricht ansprechen und Fragen dazu stellen. Erste-Hilfe-Lernen wird damit nicht auf eine Liste von Gegenständen reduziert. Die konkrete Bearbeitung erfolgt in der Lernveranstaltung unter Anleitung. Ein Betrieb kann diese allgemeine Orientierung nutzen, wenn er den Lehrgang vorbereitet. Sie begründet keine unbegrenzte Zusage einer bestimmten Schule für jede zusätzlich gewünschte spezielle Schulung.
Diese Angaben helfen bei einer passenden Antwort.
Anerkannte Qualifikation nennen.
Unklaren Themenbereich benennen.
Besonderen Wunsch ausdrücklich anfragen.
Ein Begriff aus der Inhaltsübersicht kann bekannt klingen und trotzdem eine Lernfrage offenlassen. Der DGUV-Rahmen greift beispielsweise den Notruf auf. Beschäftigte können im Lehrgang unter Anleitung klären, was sie dazu lernen sollen und welche Unsicherheiten geblieben sind. Die Firma kann solche Anliegen für die Anfrage sammeln. Ein eigener kurzer Themenplan ersetzt aber keine reguläre Qualifizierung. Besondere weitere Leistungen werden ausdrücklich angefragt, damit die Schule den tatsächlich angebotenen Zusatzumfang erläutern kann.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht. Die Beschäftigten sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und Rückfragen zu den Inhalten stellen können.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung nennt die DGUV als reguläre Bestandteile. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Beschreiben Sie deshalb den zusätzlich gewünschten Umfang vor der Beauftragung nachvollziehbar.