Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24306 Plön sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

8,8 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Erste Hilfe werden geeignete Personen benötigt; außerdem gelten Mindestzahlen für die Besetzung. Die DGUV berücksichtigt individuelle Voraussetzungen und die anwesenden Versicherten. Ihr Plöner Betrieb bezieht diese Vorgaben auf seine tatsächliche personelle Situation.
Eine einzelne Anmeldung zu einem öffentlichen Kurs und eine Veranstaltung für das ganze Team sind unterschiedliche organisatorische Aufgaben. Klären Sie deshalb zunächst, welche Beschäftigten eine Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigen.
Für Inhouse-Unterricht in Plön braucht die Ausbildungsstelle Informationen zur Gruppe und zu den vorgesehenen Räumen. Erst ihre Prüfung und Zusage machen daraus eine planbare Veranstaltung. Lassen Sie die Bedingungen der Durchführung gemeinsam festhalten.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die direkte Abrechnung genutzt werden. Das Verfahren und die nötigen Nachweise legt der Unfallversicherungsträger fest. Fragen Sie nach ergänzenden Leistungen und deren Kosten, bevor Sie ein Angebot verbindlich bestätigen.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Sind mehr als zwanzig anwesend, gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe mindestens fünf Prozent, für sonstige Betriebe mindestens zehn Prozent. Besondere Mindestzahlen nennt die Vorschrift für Kindertageseinrichtungen und Hochschulen. Die betriebliche Einordnung und die Zahl der anwesenden Versicherten sind daher für die jeweilige Vorgabe maßgeblich. Eine allgemeine Unternehmensgröße allein beantwortet diese Besetzungsfrage noch nicht.
Für die personelle Vorbereitung.
Individuelle Voraussetzungen beachten.
Die Bereitschaft für die Aufgabe berücksichtigen.
Die zutreffende Bezugsgröße verwenden.
Die Eignung für die Ersthelferaufgabe umfasst nach den DGUV-Hinweisen persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen. Der Unternehmer sollte sich davon überzeugen und sie bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Die Person sollte für die Aufgabe motiviert sein. Diese Gesichtspunkte betreffen die Auswahl der Menschen, die später helfen sollen. Sie werden neben der erforderlichen fachlichen Qualifizierung berücksichtigt und gehen damit über eine bloße Zahl anzumeldender Personen hinaus.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Gesichtspunkt der Auswahl |
| Anwesende Versicherte | Bezugsgröße der Mindestbesetzung |
| Bestellung | Übertragung der betrieblichen Aufgabe |
Eine bestimmte Form für die Bestellung ist nicht vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber; damit wird die betriebliche Aufgabe ausdrücklich zugeordnet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte reguläre Kursgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Der Arbeitgeber trägt Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten. Bei der Planung werden diese Zuständigkeiten für die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.
Die Trägerbedingungen beachten.
Arbeitsentgelt und Fahrtkosten einbeziehen.
Die DGUV sieht grundsätzlich eine Fortbildung im Abstand von zwei Jahren vor. Sie wird bei einer entsprechend ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert. Die regelgerechte betriebliche Qualifizierung ist damit eine eigene fortlaufende Aufgabe.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen sind zusätzlich vorgesehen. Eine ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung berücksichtigt denselben regulären Unterrichtsrahmen für die betreffende Gruppe.
Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Qualifizierung setzt Präsenz mit praktischen Aufgaben voraus. Ein reiner Online-Kurs erfüllt diesen Rahmen nicht. Die Teilnehmenden müssen die vorgesehenen Hilfehandlungen im Unterricht praktisch üben können.