Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25541 Brunsbüttel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

4,5 km vom Suchpunkt

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Brunsbüttel · Schleswig-Holstein
Zum betrieblichen Lehrgang gehören eine Informationsschrift und die Teilnahmebescheinigung. Brunsbütteler Unternehmen können deren Funktion bei der Organisation berücksichtigen, ob für einen öffentlichen Lehrgang oder vereinbarten Inhouse-Unterricht. Die Lernunterlage vermittelt Inhalte; die Bescheinigung enthält Angaben zur Person, Veranstaltung und durchführenden Ausbildungsstelle.

Ein Brunsbütteler Betrieb möchte Beschäftigte schulen, die nicht alle am selben Tag freigestellt werden können. Besprechen Sie mit der Schule, welche offenen Lehrgänge oder getrennten Termine passend sind. Ausbildung und Fortbildung werden den jeweiligen Personen zugeordnet.
Für einen Inhouse-Tag werden Betriebsanschrift und Raum abgestimmt. Die Beschäftigten erhalten anschließend die bestätigten Informationen für ihre tatsächliche Teilnahme. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und weitere Kosten sollten vor der Buchung zum konkreten Auftrag bekannt sein.
Die Dokumente unterstützen unterschiedliche Aufgaben.
Die Lerninhalte für die Person bereitstellen.
Die konkrete Veranstaltung zuordnen.
Die betreffende Angabe benennen.
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Bescheinigung unter anderem die durchführende Lehrkraft, die Registriernummer der Veranstaltung sowie Namen und Kennziffer der ermächtigten Stelle. Diese Angaben ergänzen die Informationen zur teilnehmenden Person und zur Schulung. Sie beziehen den Nachweis auf eine konkrete Veranstaltung. Bei einer Rückfrage kann der Betrieb deshalb genau benennen, welche vorhandene Angabe erläutert werden soll, statt nur allgemein von einem Kurs zu sprechen.
Worauf achten?
Die Inhalte zum Lernen und Nachlesen
Worauf achten?
Die konkrete Schulung
Worauf achten?
Die durchführende ermächtigte Stelle
Nach dem DGUV-Grundsatz erhält jede teilnehmende Person einer Ausbildung oder Fortbildung eine Informationsschrift über die Lehrinhalte. Elektronische Medien können ergänzen, ersetzen die Printfassung aber nicht. Die Unterlage ist damit Bestandteil der vorgesehenen Teilnahme und nicht lediglich eine allgemeine Information für den betrieblichen Organisator. Fragen zum beschriebenen Umfang der Unterlagen können mit der Ausbildungsstelle geklärt werden.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Bedingungen einer Gebührenübernahme erfragen.
Die nötigen Abrechnungsangaben abstimmen.
Für den DGUV-Lehrgang wird die Teilnahmebescheinigung in deutscher Sprache ausgestellt. Falls eine weitere Sprachfassung gewünscht ist, sprechen Sie diesen zusätzlichen Wunsch ausdrücklich an und lassen Sie die tatsächlich mögliche Ausführung erläutern.
Für die Fortbildung sind neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ihr regulärer Unterrichtsumfang entspricht damit der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer.
Die DGUV nennt bis zu zwanzig Teilnehmende bei Einsatz eines Ausbildungshelfers. Die übliche Größe liegt bei zehn bis fünfzehn Personen; die Zahlen beschreiben jeweils eine einzelne Lehrgangsgruppe.
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