Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38486 Klötze sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

32,6 km vom Suchpunkt

32,7 km vom Suchpunkt

Die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung findet als Präsenzveranstaltung statt und umfasst praktische Aufgaben. Klötzer Betriebe können daneben den Abrechnungsweg berechtigter Gebühren einordnen: Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet mit dem Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Erstattung dieser Kursgebühren an das Mitgliedsunternehmen ist damit nicht vorgesehen.
Ein Klötzer Unternehmen möchte nach einer Terminänderung seine Kursplanung aktualisieren. Fragen Sie die Schule, welche offenen Plätze oder Gruppentage nun verfügbar sind. Die Beschäftigten sollten erst anhand bestätigter Angaben verbindlich eingeplant werden.
Bei Inhouse-Unterricht muss auch der Raum am geänderten Tag bereitstehen. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den tatsächlichen Teilnehmenden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen und mögliche Kosten einer Änderung werden vor einer neuen verbindlichen Zusage geklärt, damit der konkrete Auftrag auf beiden Seiten nachvollziehbar bleibt.
Die DGUV schließt reine Online-Kurse für die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung aus. Ziel ist die Handlungskompetenz in Notfallsituationen, in denen praktische Tätigkeiten erwartet werden; bloße Wissensvermittlung steht deshalb nicht im Vordergrund. Die Handlungen müssen im Lehrgang geübt werden können. Der DGUV-Grundsatz sieht dafür eine reine Präsenzveranstaltung mit aktiver Beteiligung der Teilnehmenden vor. Diese Anforderungen beschreiben die Form und das praktische Lernziel der Qualifizierung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Worauf achten?
Präsenzunterricht mit praktischer Beteiligung
Worauf achten?
Direkte Abrechnung zwischen Schule und Träger
Worauf achten?
Eigene Aufwendungen des Arbeitgebers
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt die Anforderungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Die DGUV sieht keine direkte Erstattung dieser Gebühren an Mitgliedsunternehmen vor. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt hingegen der Arbeitgeber. Die Angaben beschreiben damit den vorgesehenen Gebührenweg und die eigenen Aufwendungen des Unternehmens. Ob die Voraussetzungen der Übernahme erfüllt sind, wird mit dem zuständigen Träger für die tatsächliche Teilnahme geklärt.
Die Angaben betreffen Qualifizierung und Gebührenorganisation.
Die praktische Beteiligung berücksichtigen.
Den Weg von der Schule zum Unfallversicherungsträger kennen.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten einplanen.
Beide regulären Lehrgangsarten umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen. Die Angaben beschreiben den regulären Unterrichtsrahmen der jeweiligen betrieblichen Qualifizierung.
Nach dem DGUV-Grundsatz erhält jede teilnehmende Person eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzen, ersetzen die vorgesehene gedruckte Fassung jedoch nicht.
Erforderlich sind regelmäßige Teilnahme und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Die Angaben beschreiben die Grundlage für den vorgesehenen Nachweis über den durchgeführten Lehrgang.