Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03159 Döbern/Derbno sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,5 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

16,7 km vom Suchpunkt

17,9 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

Eine Döberner Firma bestimmt geeignete Ausbildung oder Fortbildung anhand des vorhandenen anerkannten Qualifikationsstands. Der Ersthelferlehrgang und die betriebliche Unterweisung haben unterschiedliche Aufgaben. Eine vereinbarte Inhouse-Durchführung ändert diesen Unterschied nicht; der reguläre Kurs umfasst praktische Präsenzteilnahme und seinen vorgesehenen Unterrichtsrahmen.
Ein Betrieb in Döbern möchte neue Beschäftigte unterweisen und dabei zugleich seine Ersthelfer schulen. Dafür sind zwei Aufgaben zu unterscheiden: Die betriebliche Unterweisung erklärt die eigenen Arbeitsabläufe und Gefährdungen. Eine Ersthelfer-Ausbildung oder Fortbildung hat dagegen ihren eigenen vorgesehenen Unterricht und Nachweis. Die eine Veranstaltung ersetzt die andere nicht allein deshalb, weil beide im Unternehmen stattfinden.
Fragen Sie eine Ausbildungsstelle, ob ein Inhouse-Kurs angeboten werden kann. Betriebliche Themen nennen Sie als zusätzliche Gesprächspunkte, nicht als selbst zusammengestellten Ersatzlehrplan. Die Schule erklärt, welche Schulung sie bestätigt; für die interne Einweisung bleibt der Betrieb verantwortlich.
Die DGUV zählt notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigung zum Standard. Besondere zusätzlich gewünschte Leistungen werden eigens abgesprochen. Für berechtigte Kursgebühren kann eine Übernahme nach den Bedingungen des Unfallversicherungsträgers infrage kommen. Weitere betriebliche Ausgaben sind davon zu unterscheiden. Fragen Sie bei einem Angebot, welcher Umfang zugrunde liegt, bevor Sie den gesamten Aufwand als übernommen betrachten. Ein interner Veranstaltungsort begründet keine pauschale Erstattung sämtlicher Kosten.

Die Beschäftigten sollen Übungen ohne parallele Arbeitsaufträge ausführen und Rückfragen stellen können.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Firma aus Döbern bestimmt den zuständigen Träger und bereitet die erforderlichen Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor.
Den vorgesehenen Personenkreis prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich abstimmen.
| Bereich | Klärung |
|---|---|
| Lehrgang | Benötigte Qualifizierung |
| Unterweisung | Betriebliche Abläufe und Gefährdungen |
| Inhouse | Vereinbarte Durchführung des Kurses |
Die tatsächlichen Personen bestimmen den Schulungsbedarf.
Anerkannte Vorbildung einordnen.
Ausbildung oder Fortbildung wählen.
Raum und praktische Teilnahme abstimmen.
Anerkannte vorhandene Nachweise können bei der Auswahl berücksichtigt werden. Eine Person muss nicht allein wegen einer neuen betrieblichen Benennung automatisch eine neue Grundausbildung beginnen. Klären Sie daher die Qualifikation, bevor die endgültige Anmeldung erfolgt. Der interne Wunsch nach einer gemeinsamen Veranstaltung ersetzt diese fachliche Einordnung nicht. Die Schule erläutert den regulären Lehrgang; die Firma entscheidet daneben, wie die Ersthelferaufgabe im Betrieb organisiert wird.
Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie dient dem Erhalt ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Regel ist keine pauschale Zweijahres-Ablaufpflicht geeigneter privater Führerschein-Erste-Hilfe-Nachweise.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Die Durchführung im Betrieb bleibt im regulären Rahmen; ein kurzer Vortrag an die Belegschaft ist keine gleichwertige vollständige Qualifizierung.
Diese Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von der möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Klären Sie außerdem besondere zusätzliche Leistungen vor der Buchung, damit der vereinbarte Umfang nachvollziehbar bleibt.
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