Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07343 Wurzbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,8 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

28,3 km vom Suchpunkt

28,8 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

30,4 km vom Suchpunkt

Betriebe in Wurzbach wählen für ihre Ersthelfer eine ermächtigte Ausbildungsstelle und den passenden Lehrgang. Für die Kurswahl werden vorhandene anerkannte Qualifikationen berücksichtigt. Ausbildung und Fortbildung umfassen regelmäßig jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welche Durchführung vereinbart werden kann, ist mit der Ausbildungsstelle zu klären; ein Inhouse-Lehrgang setzt eine konkrete Absprache voraus.
Wer im Wurzbacher Betrieb mit der Ausbildungsstelle spricht, sollte die nötigen Angaben aus den Arbeitsbereichen erhalten. Dazu gehören bisherige Ersthelfernachweise und die Namen der vorgesehenen Teilnehmer. Ausbildung und Fortbildung können dann passend besprochen werden.
Schildern Sie Räume und Gruppengröße und lassen Sie die Anforderungen an praktische Übungen erläutern. Die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Prüfen Sie intern, wie alle Beschäftigten vollständig teilnehmen können und wer die laufenden Aufgaben übernimmt. Einzelne offene Lehrgänge können eine Gruppenplanung ergänzen. Nach der Buchung sollten Terminbestätigung und Vorbereitungshinweise an einer Stelle zusammenlaufen und gesammelt weitergegeben werden. Die neuen Bescheinigungen ergänzen nach dem Unterricht wieder die betriebliche Schulungsübersicht.
Erste-Hilfe-Lehrgänge vermitteln grundlegendes Handeln und enthalten praktische Übungen. Bei einer Fortbildung können betriebliche Bedürfnisse im vorgesehenen Rahmen berücksichtigt werden. Teilen Sie der Ausbildungsstelle deshalb relevante Fragen aus dem Arbeitsalltag mit. Daraus wird jedoch nicht automatisch eine gesonderte Spezialqualifikation. Wenn Ihr Betrieb einen zusätzlichen Nachweis verlangt, muss dessen Anforderung ausdrücklich mit dem vereinbarten Lehrgang abgeglichen werden. Allgemeine Ersthelferqualifizierung und besondere Zusatzanforderungen sind getrennt zu beschreiben.
Diese Informationen erleichtern die Abstimmung mit der Ausbildungsstelle.
Vorhandene Qualifikationsnachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung ausdrücklich bestimmen.
Erforderliche Trägerunterlagen rechtzeitig klären.
Für berechtigte Lehrgangsgebühren erfolgt die Abrechnung zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger. Die Mitgliedschaft des Betriebs allein bestätigt noch nicht alle Voraussetzungen für jede angemeldete Person oder jede zusätzlich gewünschte Leistung.
Zuständigen Träger und erforderliche Anträge klären.
Die verlangten Angaben vollständig an die Ausbildungsstelle geben.
Für die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung ist die Ermächtigung der Ausbildungsstelle ein wesentliches Auswahlmerkmal. Die DGUV verweist auf das Verzeichnis der ermächtigten Stellen. Prüfen Sie deshalb bei der Suche, ob die gewünschte Schulung in diesem Rahmen angeboten wird. Ein bekannter Kursname oder eine Nähe zum Betrieb ersetzt diese Prüfung nicht. Lassen Sie den benötigten Lehrgang eindeutig benennen, bevor Sie die Personen anmelden.
Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären DGUV-Präsenzlehrgang mit praktischen Übungen nicht.
| Angabe | Zweck |
|---|---|
| Kursart | Passende Qualifizierung auswählen |
| Teilnehmende | Konkrete Personen anmelden |
| Betriebliche Fragen | Inhalte im vorgesehenen Rahmen abstimmen |

Für betriebliche Ersthelfer ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die tatsächlichen Qualifikationsvoraussetzungen bleiben für die Kurswahl maßgeblich. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Lehrgänge setzen eine Präsenzveranstaltung mit praktischen Übungen voraus. Das alleinige Durcharbeiten digitaler oder zugesandter Unterlagen erfüllt diesen Lehrgang nicht. Für die Anmeldung ist deshalb eine passende Veranstaltung mit tatsächlicher Teilnahme erforderlich.
Eine neue Aufgabe allein entscheidet nicht über den Ausbildungsbedarf. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie die vorhandenen Nachweise der Person und wählen Sie danach die erforderliche Qualifizierung, statt automatisch nochmals eine Grundausbildung zu buchen.