Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86956 Schongau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,4 km vom Suchpunkt

19,0 km vom Suchpunkt

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21,6 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,0 km vom Suchpunkt

Ausbildung und Fortbildung haben unterschiedliche Ausgangspunkte. Schongauer Unternehmen klären den Bedarf der jeweiligen Personen mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Die reguläre Fortbildung wird nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert. Die Teilnahmebescheinigung gehört zum Leistungsumfang und wird nach den vorgesehenen Voraussetzungen für die tatsächlich geschulte Person ausgestellt.
Ein Schongauer Betrieb möchte vor einer Buchung zwei mögliche Termine vergleichen. Klären Sie mit den vorgesehenen Beschäftigten, welcher Tag eine vollständige Teilnahme erlaubt. Die Schule bestätigt anschließend die tatsächlich verfügbaren Plätze oder den vereinbarten Gruppentag.
Bei Inhouse-Unterricht muss auch der Raum am gewählten Datum bereitstehen. Ausbildung und Fortbildung werden nach Bedarf zugeordnet. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und den direkten Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten werden vor der verbindlichen Anmeldung zum konkreten Angebot besprochen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Lehrgangsart | Die benötigte Ausbildung oder Fortbildung |
| Durchführung | Die regulären Lehrgänge passend anfragen |
| Bescheinigung | Den tatsächlichen Abschluss personenbezogen festhalten |
Die Teilnahmebescheinigung gehört zum regulären Leistungsumfang. Für ihre Ausgabe nennt der DGUV-Grundsatz regelmäßigen Besuch und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind. Ausgestellt wird sie für die betreffende Person und die konkrete Veranstaltung, mit Angaben unter anderem zu Datum, Lehrkraft und Kennziffer der ermächtigten Stelle. Diese Voraussetzungen und Angaben gehören zur vorgesehenen Bescheinigung.
Lehrgangsart und personenbezogener Nachweis haben unterschiedliche Bezüge.
Ausbildung oder Fortbildung eindeutig angeben.
Die reguläre Durchführung passend vereinbaren.
Die Ausgabevoraussetzungen und Angaben betrachten.
Der DGUV-Grundsatz legt fest, dass Teilnehmende an einer Erste-Hilfe-Fortbildung nicht in eine Erste-Hilfe-Ausbildung integriert werden dürfen. Benennen Sie deshalb bei der Anfrage die tatsächlich benötigte Lehrgangsart für die betreffenden Personen. Der gemeinsame Oberbegriff Erste Hilfe beschreibt diese Unterscheidung nur unvollständig. Die Einordnung des Bedarfs und die Anfrage eines konkreten Lehrgangs werden passend miteinander verbunden, statt unterschiedliche Qualifizierungsstände unter einer unklaren Bezeichnung zusammenzufassen.
Die eigene BG oder Unfallkasse gibt die Voraussetzungen für die Abrechnung vor.
Die benötigten Abrechnungsdaten feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule vorbereiten.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.

Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten sind sowohl für die Ausbildung als auch für die Fortbildung vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu; beide Lehrgänge haben denselben regulären Unterrichtsumfang.
Die Teilnahmebescheinigung des DGUV-Lehrgangs wird in deutscher Sprache ausgestellt. Einen Wunsch nach einer zusätzlichen Sprachfassung sprechen Sie gesondert an und lassen erläutern, welche Ausführung für den tatsächlichen Auftrag vorgesehen werden kann.
Diese eigenen Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft einen gesonderten Kostenbereich; die betrieblichen Aufwendungen werden daneben betrachtet.