Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 93158 Teublitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

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17,1 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

Teublitz · Bayern
Für einen betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgang ist verständliches gemeinsames Lernen wichtig. Teublitzer Unternehmen können deshalb bei einer Gruppe den Sprachbedarf ausdrücklich ansprechen. Eine fremdsprachige Ausbildung oder Fortbildung ist unter DGUV-Bedingungen möglich; eine gewünschte Inhouse-Durchführung wird zusätzlich mit der Ausbildungsstelle vereinbart.

Wenn Sie einen Inhouse-Kurs wünschen, stellen Sie der Ausbildungsstelle den Betriebsstandort in Teublitz vor. Nennen Sie die vorgesehenen Räume und die Teilnehmerzahl. Der Anbieter muss die Eignung beurteilen und die Bedingungen der Durchführung bestätigen.
Prüfen Sie im Unternehmen, ob eine Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt wird. Bei unterschiedlichen Voraussetzungen können getrennte Anmeldungen sinnvoll sein. Einzelne Beschäftigte können auch öffentliche Kursplätze betrachten.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers genutzt werden. Erfragen Sie die nötigen Nachweise und lassen Sie zusätzliche Leistungen samt Kosten vor einer verbindlichen Zusage im Angebot benennen.
Gegenstand
Der benötigte Lehrgang
Gegenstand
Die Durchführung des Unterrichts
Gegenstand
Der deutsche Teilnahmenachweis
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Bedingungen für berechtigte Standardgebühren. Zusätzliche Vereinbarungen sowie eigener Arbeitgeberaufwand werden daneben berücksichtigt.
Das Verfahren des Trägers erfragen.
Die ausdrückliche Bestellung prüfen.
Ein fremdsprachiger betrieblicher Lehrgang muss dem freigegebenen Leitfaden folgen. Mehrere Unterrichtssprachen im selben Kurs sind nach den DGUV-Hinweisen nicht zulässig; die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Für die fremdsprachige Durchführung können außerdem Zusatzkosten entstehen, die der Unfallversicherungsträger nicht übernimmt. Diese Vorgaben betreffen die konkret vereinbarte Veranstaltung und deren Nachweis, ohne damit eine bestimmte örtliche Sprachverfügbarkeit zu bestätigen.
Die geplante Sprache bestimmt nicht die vorhandene Qualifikation der Person. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen können berücksichtigt werden. Eine neue Ersthelferfunktion allein verlangt daher nicht automatisch eine neue Grundausbildung für jede vorgesehene Person.
Ausbildung und Fortbildung finden regulär in Präsenz statt, damit konkrete Handlungen geübt werden können. Der vorgesehene Standardlehrgang umfasst jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen ergänzen den Unterricht. Nach den DGUV-Angaben gehört die Schulung von höchstens zwanzig Personen zum Standardrahmen. Eine andere Unterrichtssprache ändert diese Grundausrichtung auf die praktische Qualifizierung der Teilnehmenden nicht.
Unterricht und Nachweis zuordnen.
Die gemeinsame Durchführung klären.
Den freigegebenen Rahmen einhalten.
Die deutsche Bescheinigung berücksichtigen.

Betriebliche Ersthelfende besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine geeignete Fortbildung. Das Unternehmen berücksichtigt die vorhandenen anerkannten Qualifikationen. Eine besondere Unterrichtssprache begründet keinen eigenen allgemeinen Fortbildungsrhythmus.
Die reguläre Aus- und Fortbildung findet in Präsenz statt. Konkrete Handlungen müssen praktisch geübt werden können. Reine Online-Wissensvermittlung oder bereitgestellte Texte ersetzen diese vorgesehene Lehrgangsform nicht.
Ja, die DGUV weist auf mögliche zusätzliche Kosten hin, die nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen werden. Lassen Sie den gewünschten Umfang und eine mögliche gesonderte Vergütung deshalb vor dem Auftrag erläutern.