Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37181 Hardegsen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

8,0 km vom Suchpunkt

8,1 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

Für Hardegser Betriebe gehören verfügbare Erste-Hilfe-Mittel zur eigenen Organisation. Der Lehrgang hat daneben besondere Anforderungen an Unterrichtsgeräte und Materialien. Ausbildung und Fortbildung erfolgen bei einer ermächtigten Stelle. Für eine mögliche Inhouse-Schulung werden die Bedingungen des regulären Unterrichts ebenfalls berücksichtigt.
Stellen Sie im Betrieb zusammen, für wen eine Ersthelfer-Ausbildung und für wen eine Fortbildung ansteht. Mit dieser Übersicht lässt sich die passende Schulung anfragen. Für wenige Personen können öffentliche Termine genügen.
Bei einer Inhouse-Gruppe braucht die Ausbildungsstelle nähere Angaben zum Unterrichtsort in Hardegsen. Beschreiben Sie den Raum und die geplante Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Voraussetzungen und den Termin bestätigen, bevor Sie den Tag im Betrieb fest verplanen.
Die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren hängt von den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers ab. Benötigte Nachweise und mögliche zusätzlich berechnete Leistungen sollten bereits vor der verbindlichen Anmeldung geklärt sein.
Ersthelfer bilden sich im Betrieb in der Regel alle zwei Jahre fort.
Erste-Hilfe-Material muss im Betrieb in ausreichender Menge bereitgehalten werden. Es soll jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich und gegen schädigende Einflüsse geschützt sein. Verbrauchte oder unbrauchbare Mittel werden ersetzt. Die Anforderungen betreffen damit sowohl den Vorrat als auch dessen tatsächliche Nutzbarkeit im Arbeitsalltag. Der Abschluss einer Ersthelferschulung übernimmt diese betriebliche Aufgabe nicht; geeignetes Material muss weiterhin vor Ort zur Verfügung stehen.
Für die Ausbildung nennt der DGUV-Rahmen unter anderem Übungsgeräte zur Wiederbelebung und ein AED-Demonstrations- beziehungsweise Trainingsgerät. Dazu kommen Materialien wie Dreiecktücher, Verbandpäckchen, Wundauflagen und Rettungsdecken. Die notwendigen Unterrichtsmittel müssen vollzählig und funktionstüchtig verfügbar sein. Diese Ausstattung dient praktischen Lernaufgaben; sie beschreibt die Anforderungen an die Schulung und ist keine Bestandsliste der Erste-Hilfe-Mittel eines einzelnen Unternehmens.
| Einsatz | Anforderung |
|---|---|
| Material im Betrieb | Ausreichend, zugänglich und geschützt |
| Verbrauchte Mittel | Ersetzen |
| Unterrichtsmittel | Vollzählig und funktionstüchtig |
Für deren Übernahme gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägervorgaben berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Betrieblicher Vorrat und Unterricht haben verschiedene Zwecke.
Erste-Hilfe-Mittel zugänglich bereithalten.
Notwendige Übungsmittel verfügbar halten.
Reguläre Qualifizierung organisieren.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Dazu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Derselbe entsprechende reguläre Rahmen gilt für eine vereinbarte Durchführung als Inhouse-Schulung für die Beschäftigtengruppe.
Die Obergrenze eines regulären Lehrgangs liegt bei zwanzig Teilnehmenden. Diese Zahl beschreibt die Unterrichtsgruppe. Der betriebliche Bedarf an qualifizierten Ersthelfern wird anhand der betrieblichen Anforderungen beurteilt und nicht allein aus dieser Obergrenze abgeleitet.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung verlangt Präsenzunterricht mit eigenen praktischen Übungen. Ein reiner Onlinekurs entspricht diesem Rahmen nicht. Für die Beschäftigten ist die entsprechende reguläre Schulung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle vorgesehen.