Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 37586 Dassel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,7 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

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Dassel · Niedersachsen
Dasseler Unternehmen stimmen geeignete Ausbildungen und Fortbildungen mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Für die Erste Hilfe am Arbeitsort braucht es außerdem erreichbare Mittel und eine nachvollziehbare Zuordnung der Helfenden. Inhouse-Unterricht wird für die tatsächliche Gruppe vereinbart; die örtlichen Aufgaben bleiben Teil der betrieblichen Organisation.

Ein Dasseler Team möchte den nächsten Kurs gemeinsam besuchen, einzelne Beschäftigte sind am vorgeschlagenen Tag verhindert. Stimmen Sie mit der Schule ab, ob ein anderer Gruppentermin oder zusätzliche offene Plätze passen. Eine intern geänderte Liste sollte rechtzeitig weitergegeben werden.
Ausbildung und Fortbildung müssen weiterhin zum tatsächlichen Bedarf gehören. Bei Inhouse-Unterricht wird auch die Verfügbarkeit des Raums geprüft. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Fragen zu gesonderten Leistungen und möglichen Kosten der Änderung werden vor einer neuen verbindlichen Zusage geklärt.
| Bereich | Gegenstand |
|---|---|
| Qualifizierung | Geeigneten Lehrgang auswählen |
| Material | Erreichbarkeit am Arbeitsort berücksichtigen |
| Benennung | Vorgesehene Helferaufgabe intern zuordnen |
Die persönliche Qualifikation bildet die Grundlage.
Vorhandene Nachweise betrachten.
Den geeigneten Bedarf bestimmen.
Konkrete gemeinsame Durchführung abstimmen.
Erste-Hilfe-Material muss im Betrieb schnell erreichbar sein. Die bloße Kenntnis, dass irgendwo im Unternehmen ein Bestand vorhanden ist, beantwortet diese Anforderung noch nicht. Betrachten Sie den Zugriff aus der Sicht der Menschen, die an den jeweiligen Arbeitsplätzen tätig sind. Die örtliche Information soll den tatsächlichen Weg zur Ausstattung verständlich machen. Eine Schulung kann allgemeine Fähigkeiten vermitteln; die Zugänglichkeit der eigenen Mittel wird anhand der betrieblichen Verhältnisse organisiert.
Teilnehmende einer regulären Fortbildung werden nicht in einen Ausbildungslehrgang integriert. Die gemeinsame Zugehörigkeit zu einem Unternehmen legt deshalb noch keine gemeinsame Lehrgangsart fest. Maßgeblich bleibt der geeignete persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf.
Für die betriebliche Benennung von Ersthelfern schreibt die DGUV keine bestimmte Form vor; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Diese Empfehlung kann dem Unternehmen dabei helfen, die vorgesehene Aufgabe intern nachvollziehbar zuzuordnen. Beschäftigte sollen erkennen können, wer für die Erste Hilfe angesprochen werden kann. Halten Sie die betriebliche Information dazu passend zum tatsächlichen Stand. Die schriftliche Zuordnung und ihre verständliche Vermittlung im Arbeitsalltag gehören zusammen.
Die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers bestimmen die Übernahme berechtigter betrieblicher Lehrgangsgebühren. Klären Sie die dafür benötigten Angaben zur tatsächlichen Teilnahme. Zusätzlich gewünschte Leistungen werden mit der Ausbildungsstelle ausdrücklich vereinbart und nach ihrem gesonderten Umfang betrachtet.
Zuständigen Träger und Voraussetzungen klären.
Gewünschten weiteren Umfang ausdrücklich benennen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Beschäftigte benötigen Zeit für den gesamten vereinbarten Ablauf; der reguläre Unterrichtsumfang bleibt auch bei einer Inhouse-Durchführung bestehen.
Der Besuch muss nach den DGUV-Angaben höchstens zwei Jahre zurückliegen und bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben. Beide Voraussetzungen werden gemeinsam am persönlichen Nachweis geprüft. Erst danach lässt sich der weitere Schulungsbedarf entsprechend einordnen.
Die Obergrenze beträgt zwanzig Teilnehmende. Ermitteln Sie den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf und besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle die passenden Durchführungen. Die Zahl beschreibt die Lehrgangsgruppe und ist von der betrieblich erforderlichen Ersthelferzahl zu unterscheiden.