Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 41564 Kaarst sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

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7,3 km vom Suchpunkt

Kaarst · Nordrhein-Westfalen
Kaarster Betriebe wählen Aus- und Fortbildungen nach den benötigten Qualifikationen ihrer Beschäftigten. Ein vereinbarter Kurs im Unternehmen kann die Gruppe gemeinsam lernen lassen; einzelne öffentliche Plätze können ebenso sinnvoll sein. Kursart, vollständige Teilnahme und ein vorbereiteter Gebührenweg gehören zusammen.

Wenn die Gruppe aus verschiedenen Kaarster Stadtteilen kommt, sollte der Unterrichtsort ausdrücklich feststehen. Prüfen Sie im Betrieb, ob einzelne öffentliche Kurse oder ein gemeinsamer Inhouse-Termin besser zur Organisation passen.
Geben Sie Ausbildung oder Fortbildung, Teilnehmerzahl und Zeitfenster an. Bei Unterricht im Unternehmen muss auch der Raum abgestimmt werden. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Klären Sie dessen Formulare und mögliche Nebenkosten, bevor Sie eine verbindliche Buchung vornehmen.
| Frage | Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Vorhandene Qualifikation | Passende Ausbildung oder Fortbildung |
| Welche Durchführung? | Gruppe und Lernort | Öffentlich oder Inhouse |
| Welcher Gebührenweg? | Zuständiger Unfallversicherungsträger | Benötigte Unterlagen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Welche Lehrgangsgebühren übernommen werden, richtet sich nach dem zuständigen Träger und den berechtigten Teilnahmen. Ermächtigte Schulen rechnen nach diesem Verfahren ab. Ein Firmenangebot kann daneben weitere vereinbarte Leistungen enthalten, die als mögliche Kostenbestandteile gesondert betrachtet werden.
Benötigte Angaben und vorherige Schritte bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.
Reguläre Gebühren und weitere Leistungen im konkreten Angebot nachvollziehen.

Erfassen Sie den absolvierten Lehrgang und seinen Zeitpunkt. Daraus wird die weitere Qualifizierungsplanung nachvollziehbar. Änderungen in der Besetzung oder Zuständigkeit sollten auch in der internen Information zu den benannten Ersthelfenden berücksichtigt werden.
Die fachliche Qualifizierung vermittelt Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Nach erfolgreicher Ausbildung gehört die Benennung der Ersthelfenden zur Aufgabe des Arbeitgebers. Beschäftigte müssen außerdem die örtlichen Zuständigkeiten und Kontaktwege kennen. Planen Sie deshalb neben dem Lehrgang auch die betriebliche Information. Ein abgelegter Kursbeleg ersetzt noch keine verständliche Zuordnung der Aufgaben im Unternehmen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen im regulären betrieblichen Weg jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die gleiche Unterrichtsdauer macht beide Veranstaltungen nicht beliebig austauschbar. Sammeln Sie anerkannte bisherige Nachweise und lassen Sie den passenden Anschluss zuordnen. Erst danach wird entschieden, wie die Teilnahme in Ihren Arbeitsablauf passt.
Die Rahmenbedingungen werden für die tatsächliche Gruppe vereinbart.
Räume so beschreiben, dass praktische Übungen eingeplant werden können.
Die Teilnehmenden für den vollständigen Unterricht von anderen Aufgaben freistellen.
Fragen aus der Tätigkeit als Gesprächsgrundlage für die Lehrkraft nennen.
Die Schule muss einschätzen können, welche Fläche für den Unterricht tatsächlich nutzbar ist. Beschreiben Sie deshalb Einrichtung und freie Bereiche. Ein Besprechungsraum kann für Sitzungen geeignet sein, ohne automatisch denselben Rahmen für praktische Gruppenaufgaben zu bieten.
Wenn einzelne Beschäftigte einen passenden Lehrgang benötigen, können öffentliche Kursplätze unabhängig von einer eigenen Veranstaltung geprüft werden. Die gemeinsame Organisation im Betrieb bleibt möglich. Für die jeweilige Person zählen der fachlich geeignete Kurs und die vollständige Freistellung.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt braucht einen ausdrücklich beschriebenen Auftrag. Der reguläre Qualifikationslehrgang und ein darüber hinaus gewünschtes Training können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Klären Sie Inhalt und Kosten im Angebot, statt aus der Durchführung im eigenen Unternehmen auf einen festen Zusatzumfang zu schließen.