Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17094 Burg Stargard sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

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12,5 km vom Suchpunkt

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41,6 km vom Suchpunkt

Eine gemeinsame Schulung qualifiziert vorgesehene Ersthelfer eines Unternehmens in Burg Stargard. Die spätere Dokumentation tatsächlicher Hilfeleistungen ist eine eigene organisatorische Aufgabe. Dafür braucht es einen geschützten Umgang mit den Angaben. Bei weitergehenden Fragen zur betrieblichen Erste Hilfe können fachliche Berater einbezogen werden.
Wenn Mitarbeiter erstmals für eine Ersthelferaufgabe vorgesehen sind, kann anderer Lehrgangsbedarf bestehen als bei bereits geschulten Kollegen. Stellen Sie in Ihrem Betrieb die bisherigen Bescheinigungen zusammen. Besprechen Sie mit der Ausbildungsstelle Ausbildung oder Fortbildung anhand dieser Unterlagen.
Für Inhouse-Unterricht in Burg Stargard nennen Sie Teilnehmerzahl und räumliche Möglichkeiten. Fragen Sie den Anbieter, welche organisatorische Vorbereitung nötig ist. Die Durchführung im Unternehmen wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls passen. Entscheidend ist, dass die Beschäftigten vollständig am Unterricht teilnehmen können und andere Personen ihre laufenden Aufgaben übernehmen. Geben Sie bestätigten Ablauf und benötigte Unterlagen gesammelt an die Gruppe weiter.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Präventionsdienst des Unfallversicherungsträgers können zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation beraten. Ihr Gegenstand sind die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens. Wo fachliche Fragen zur Organisation offenbleiben, kann diese Beratung die eigene Vorbereitung unterstützen. Die Schulung einzelner Ersthelfer und die Ausstattung beziehungsweise Information der Arbeitsbereiche sind damit nicht dieselbe Aufgabe. Ein Inhouse-Lehrgang vermittelt Qualifizierung innerhalb eines ausdrücklich vereinbarten Ausbildungsrahmens, während der Betrieb seine örtliche Organisation weiterführt.
Unterschiedliche Angaben brauchen unterschiedliche Verwendung.
Den absolvierten Lehrgang nachweisen.
Die tatsächlich geleistete Hilfe geschützt erfassen.
Offene fachliche Fragen beraten lassen.
Die DGUV sieht die Dokumentation jeder Erste-Hilfe-Leistung vor. Der Betrieb sollte deshalb ein geeignetes Verfahren für die Erfassung bereitstellen, das auch bei einem kleineren Ereignis verwendet werden kann. Papier und elektronische Lösungen kommen infrage. Eine vorhandene Kursbescheinigung enthält einen späteren Hilfevorgang nicht; sie belegt die absolvierte Qualifizierung. Für Ihr Unternehmen in Burg Stargard hilft diese Unterscheidung, Ausbildungsunterlagen und vertrauliche Ereignisangaben mit ihrem jeweiligen Zweck nachvollziehbar zu behandeln.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Berechtigung, notwendige Angaben und das Verfahren.
Die Bedingungen des zuständigen Trägers zugrunde legen.
Weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen gesondert betrachten.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Kursbescheinigung | Absolvierte Qualifizierung |
| Hilfeaufzeichnung | Tatsächliches Ereignis |
| Fachliche Beratung | Örtliche Erste-Hilfe-Organisation |

Art und Menge orientieren sich an den betrieblichen Verhältnissen. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören zur Materialversorgung; eine absolvierte Schulung ersetzt diese organisatorische Aufgabe nicht automatisch.

Die Dokumentation tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen wird mindestens fünf Jahre aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Vorgabe bezieht sich auf Hilfeereignisse. Sie ist keine allgemeine Geltungsfrist für eine Teilnahmebescheinigung.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete bisherige Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören zur Bedarfsermittlung. Eine neue Aufgabenübernahme allein erfordert nicht automatisch eine wiederholte Grundausbildung.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme dem zuständigen Trägerverfahren folgt. Diese eigenen Kostenpositionen gehören deshalb zusätzlich in Ihre betriebliche Planung.
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