Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 30982 Pattensen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Pattensen · Niedersachsen
Für Ihren Pattenser Betrieb wird die passende Qualifizierung mit einer ermächtigten Schule vereinbart. Neben der möglichen Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren gehören eigene betriebliche Aufwendungen und die Buchungsbedingungen in die Vorbereitung. Eine Inhouse-Gruppe braucht einen konkreten Auftrag und Personen, deren vollständige Teilnahme tatsächlich organisiert werden kann.

Ihr Pattenser Betrieb möchte mehrere Personen zusammen schulen lassen. Prüfen Sie mit der Ausbildungsstelle, ob deren bisherige Kursnachweise zu einer gemeinsamen Lehrgangsanfrage passen. Ausbildung und Fortbildung sollten nach dem tatsächlichen Bedarf benannt werden.
Für eine Inhouse-Veranstaltung stimmen Sie Räume, Teilnehmerzahl und den vollständigen Zeitraum ab. Der Anbieter bestätigt die Durchführung. Innerhalb des Betriebs werden andere Aufgaben vertreten, damit die Lernzeit ununterbrochen bleibt. Einzelne offene Kursplätze können ebenso infrage kommen. Eine mögliche Gebührenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie vor der Anmeldung das Verfahren und die nötigen Unterlagen, wenn eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen soll.
Die Ausbildungsstelle kann Bedingungen für einen Rücktritt oder das Nichterscheinen vereinbaren. Die DGUV weist außerdem darauf hin, dass Unfallversicherungsträger nur Gebühren für tatsächlich anwesende Personen tragen. Lesen Sie deshalb die Bedingungen des konkreten Auftrags vor der Zusage. Die geplanten Beschäftigten sollen den Lehrgang vollständig besuchen können. Wenn sich eine Teilnahme nicht ermöglichen lässt, richten sich die weiteren organisatorischen Schritte nach der Vereinbarung mit der Schule.
Die Planung betrifft mehr als die reguläre Kursrechnung.
Welche geplanten Teilnahmen erfüllen die Trägerbedingungen?
Welche betrieblichen Ausgaben fallen für den Besuch an?
Welche Bedingungen sind für Rücktritt oder Ausfall vereinbart?
| Auskunft | Ihr Nutzen |
|---|---|
| Reguläre Lehrgangsgebühr | Übernahmebedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse |
| Entgeltfortzahlung und Beschäftigtenfahrten | Betriebliche Aufwendungen für die Teilnahme |
| Weitere Bestellungen oder Rücktritt | Konkrete Vereinbarungen mit der Ausbildungsstelle |
Erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger, welche Personen berechtigt sind und welche Angaben verlangt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann reguläre Lehrgangsgebühren bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen. Die Vereinbarung über weitere von Ihrem Betrieb bestellte Leistungen bleibt daneben mit Umfang und Vergütung zu prüfen. Eine Abrechnung über BG oder Unfallkasse ist keine pauschale Bezahlung sämtlicher Auftragspositionen.
Berechtigung und verlangte Angaben des Trägers klären.
Weiteren Leistungsumfang mit seiner Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Die Übernahme einer Lehrgangsgebühr beantwortet nicht alle Kostenfragen des Unternehmens. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Betrieb etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten der Beschäftigten. Planen Sie diese Aufwendungen neben der Kursgebühr ein. Wenn Sie öffentliche Teilnahmen und eine eigene Veranstaltung betrachten, beziehen Sie den tatsächlichen Ablauf ein. Die Beschäftigten benötigen in beiden Fällen freie Lernzeit; zusätzlich vereinbarte Leistungen werden mit ihrem konkreten Umfang und ihrer Vergütung besprochen.
Nutzen Sie vorhandene anerkannte Belege, um Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule zu besprechen. Ein gemeinsamer Wunschtermin legt die Lehrgangsart noch nicht fest. Bei Inhouse werden danach Raum und Gruppe abgestimmt; die Beschäftigten erhalten die gesamte vereinbarte Zeit für Unterricht und Übungen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die Freigabe der Beschäftigten wird an den ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten ausgerichtet; bei externem Unterricht gehören auch die notwendigen Wege in die Planung.
Für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre. Behalten Sie tatsächlich absolvierte Schulungen und ihre Abschlussdaten im Blick. Damit können Sie passende Lehrgänge rechtzeitig anfragen und die weitere vollständige Teilnahme mit den Arbeitsbereichen abstimmen.
Geeignete öffentliche Lehrgänge können einzelne Schulungsbedarfe abdecken. Eine eigene Inhouse-Gruppe ist eine Möglichkeit nach Vereinbarung. Besprechen Sie den passenden Lehrgang und die tatsächliche Personenzahl mit der Schule, statt eine bestimmte Durchführung allein aus der betrieblichen Anfrage abzuleiten.