Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15326 Lebus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,7 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

30,3 km vom Suchpunkt

30,8 km vom Suchpunkt

Für die betriebliche Erste Hilfe benötigen Beschäftigte eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Die Auswahl für eine Lebuser Gruppe berücksichtigt geeignete vorhandene Schulungen. Der Unterricht verbindet Grundlagen mit praktischer Arbeit. Eine gemeinsame Inhouse-Durchführung wird vereinbart; sie verkürzt den regulären Lehrgang und die benötigte Lernzeit nicht.
Geben Sie dem Anbieter nicht nur eine Zahl von Beschäftigten, sondern auch den benötigten Lehrgang an. Im Betrieb wird vorab bestimmt, wer Ausbildung und wer Fortbildung braucht. Erst danach werden passende Termine verglichen.
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Lebus prüft die Ausbildungsstelle Raum und Gruppengröße. Unterschiedliche Bedürfnisse können auch getrennte öffentliche Buchungen nahelegen. Halten Sie die Zusagen für die jeweiligen Personen fest und geben Sie bestätigte Kursdaten weiter. Nach dem Unterricht wird dokumentiert, wer vollständig teilgenommen hat. Offene Schulungen bleiben dadurch sichtbar und lassen sich gezielt nachplanen.
Die Person und ihr Bedarf bleiben der Ausgangspunkt.
Geeignete Nachweise in die Auswahl einbeziehen.
Den regelmäßigen Fortbildungsbedarf berücksichtigen.
Vollständige Mitarbeit ermöglichen.
| Bereich | Grundlage |
|---|---|
| Lehrgangsart | Persönliche Qualifikation |
| Teilnahme | Vollständige Veranstaltung |
| Finanzierung | Trägerbedingungen und Angebot |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Mit der Ausbildungsstelle werden die erforderlichen Angaben nach den Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse vorbereitet.
Die Voraussetzungen des eigenen Trägers beachten.
Gesonderte Vereinbarungen und Zusatzleistungen prüfen.
Eigenschutz und Hygiene gehören zu den allgemeinen Themen des DGUV-Ausbildungsrahmens. Sie ergänzen die praktischen Inhalte und richten den Blick auch auf die helfende Person. Beschäftigte können die vorgesehenen Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und Verständnisfragen klären. Die Teilnahme an der passenden Gesamtqualifizierung bleibt wichtig, auch wenn einzelne Inhalte bereits bekannt sind. Interne Zuständigkeiten und Abläufe der Ersten Hilfe werden daneben im Lebuser Unternehmen vermittelt.
Für betriebliche Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Sie dient dazu, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten. Legen Sie bei der Bedarfsermittlung die vorhandenen Schulungsnachweise zugrunde und berücksichtigen Sie anerkannte Vorqualifikationen. Eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung einer geeigneten Grundausbildung. So kann die gemeinsame Anfrage den tatsächlichen persönlichen Stand der vorgesehenen Beschäftigten berücksichtigen.
Auch im eigenen Gebäude sollen Beschäftigte den Erklärungen folgen und praktisch üben können. Organisieren Sie die Vertretung laufender Arbeit, damit der Lehrgang nicht wiederholt unterbrochen werden muss.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Auch bei Inhouse-Unterricht ist die gesamte vereinbarte Veranstaltung einzuplanen, damit die Beschäftigten die vorgesehenen praktischen Aufgaben vollständig angeleitet bearbeiten können.
Die reguläre betriebliche Schulung enthält Präsenz und praktische Übungen. Ein Video allein erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Beschäftigten benötigen einen passenden Lehrgang mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Mitarbeit, statt Inhalte ausschließlich gemeinsam anzusehen.
Eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren hängt von den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Zusätzliche vereinbarte Leistungen sind getrennt zu prüfen. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und werden in dessen eigene Planung einbezogen.