Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 69214 Eppelheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

6,6 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

Eppelheimer Betriebe stimmen die Schulung mit den vorgesehenen Beschäftigten und einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Der geeignete Kurs ergibt sich aus dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf. Bei einer Inhouse-Anfrage kommt die gemeinsame Durchführung hinzu; die Anforderungen an eine vollständige Teilnahme bleiben bestehen.
Für einzelne Beschäftigte können Sie öffentliche Schulungen nach Termin und Unterrichtsort vergleichen. Klären Sie dabei zuerst den Bedarf: Ausbildung neuer Ersthelfer oder Fortbildung bereits geschulter Personen.
Für Inhouse-Unterricht braucht die Ausbildungsstelle Angaben zum vorgesehenen Raum und zur Teilnehmerzahl. Ein Angebot bezieht sich auf diese konkreten Bedingungen. Warten Sie die Bestätigung ab, bevor der Unterrichtstag im Unternehmen verbindlich eingeplant wird.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist eine direkte Gebührenabrechnung nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Seine Nachweise und mögliche zusätzliche Kosten des Anbieters sollten vor der Buchung besprochen werden.
Nächster Schritt
Abgeschlossenen Lehrgang festhalten
Nächster Schritt
Benennung intern regeln
Nächster Schritt
Erreichbarkeit der Ersthelfenden bekannt machen
Für praktische Aufgaben sollten sich die Beschäftigten auf die Anleitung konzentrieren können. Legen Sie deshalb intern fest, wie gewöhnliche Arbeiten während des Besuchs abgedeckt werden. Ein Kurs im Betrieb liegt zwar näher am Arbeitsplatz, bietet aber keinen verkürzten Weg zur Qualifikation. Auch Pausen und der vereinbarte gesamte Zeitraum gehören in die Planung. Die Schule benötigt zudem abgestimmte räumliche Bedingungen für die Gruppe.
Eine Fortbildung dient dem regelmäßigen Weiterlernen bereits qualifizierter betrieblicher Ersthelfender. Sie ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Für die konkrete Auswahl werden vorhandene anerkannte Nachweise der Personen berücksichtigt. Eine erstmalige Benennung im Unternehmen beantwortet die Ausbildungsfrage deshalb noch nicht allein. Besprechen Sie Unklarheiten mit Schule oder Unfallversicherungsträger. Anschließend können Sie einen passenden öffentlichen Kurs oder eine geeignete Gruppendurchführung anfragen.
Die Ausbildungsstelle beurteilt die konkrete Durchführung.
Zahl und vorgesehener Lehrgang.
Möblierung und verfügbare Fläche.
Bestätigung des geeigneten Rahmens.
Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger bestimmt das Verfahren zur Übernahme regulärer Gebühren. Klären Sie die Berechtigung und die benötigten Angaben mit BG oder Unfallkasse. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte Gebühren direkt abrechnen; zusätzlich gewünschte Leistungen werden unabhängig davon mit einem eigenen Kostenumfang bestellt.
Angaben nach dem Trägerverfahren vorbereiten.
Leistung und eigenen Betrag klar vereinbaren.

Wenn Beschäftigte an einem Gruppentag nicht teilnehmen konnten, ist deren Schulungsbedarf damit nicht erledigt. Führen Sie die tatsächlich absolvierten Lehrgänge nach. Für die übrigen Personen kann ein geeigneter öffentlicher Termin in die weitere Planung aufgenommen werden.
Beide umfassen regulär neun Einheiten zu 45 Minuten und damit 405 Unterrichtsminuten. Der unterschiedliche Schulungszweck verkürzt diesen Umfang nicht. Rechnen Sie Pausen hinzu und verwenden Sie für den gesamten Besuch die bestätigten Zeiten der Veranstaltung.
Nennen Sie den zusätzlichen Trainingswunsch so, dass die Ausbildungsstelle einen Umfang dazu anbieten kann. Entscheiden Sie ausdrücklich über dieses Angebot und die eigenen Kosten. Eine allgemeine Inhouse-Anfrage beschreibt einen ergänzenden Auftrag noch nicht ausreichend.
Geben Sie den angemeldeten Beschäftigten die bestätigten Angaben und Teilnahmehinweise ihrer tatsächlichen Veranstaltung. Dazu gehört die konkrete Unterrichtsadresse. Offene persönliche Fragen lassen sich mit der Schule klären; organisatorische Rückfragen zur betrieblichen Planung bleiben intern zugeordnet.