Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 24211 Preetz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,2 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

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Bei einer betrieblichen Erste-Hilfe-Schulung stehen die reguläre Lehrgangsgebühr, mögliche Zusatzaufträge und Aufwendungen des eigenen Unternehmens nebeneinander. Für Ihren Preetzer Betrieb lohnt diese Unterscheidung vor der Buchung. Eine mögliche Gebührenübernahme beantwortet nicht alle organisatorischen und finanziellen Fragen rund um die Teilnahme.
Ihr Preetzer Unternehmen sollte der Ausbildungsstelle den konkreten Anlass nennen können. Sammeln Sie dafür die bisherigen Bescheinigungen der vorgesehenen Beschäftigten. Die Schule kann dann einen passenden Lehrgang mit Ihnen besprechen.
Für eine gemeinsame Veranstaltung im Betrieb stimmen Sie die Teilnehmerzahl und nutzbare Räume ab. Inhouse-Unterricht erfordert eine bestätigte Vereinbarung sowie ununterbrochene Lernzeit. Offene Kurse können eine Alternative für einzelne Personen sein. Die Kostenfrage klären Sie vor einer verbindlichen Anmeldung: Eine Übernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger richtet sich nach dessen Voraussetzungen. Soll eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen, sind dessen Unterlagen und das dafür geltende Verfahren maßgeblich.

Legen Sie zunächst fest, welche Beschäftigten welche geeignete Schulung benötigen. Ein Kostenvergleich ersetzt diese Zuordnung nicht. Die ermächtigte Schule kann vorhandene Qualifikationen bei der Auswahl der Lehrgangsart berücksichtigen. Für die vereinbarte Veranstaltung müssen die betreffenden Personen anschließend vollständig zur Verfügung stehen.
Zuordnung
Zur regulären Lehrgangspauschale gehörender Umfang
Zuordnung
Aufwendungen des Unternehmens
Zuordnung
Ausdrücklich beschriebener weiterer Auftrag
Fragen Sie die zuständige BG oder Unfallkasse, ob die vorgesehenen Teilnahmen die Übernahmevoraussetzungen erfüllen und welche Angaben dafür verlangt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte reguläre Teilnahmen im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Geben Sie diese Angaben für die tatsächlich vereinbarte Schulung weiter. Ein weiterer Wunsch des Unternehmens wird im Auftrag ausdrücklich vom regulären Umfang unterschieden.
Voraussetzungen für die betreffenden Beschäftigten erfragen.
Verlangte Angaben mit der vereinbarten Teilnahme abgleichen.
Nicht alle Positionen folgen demselben Verfahren.
Übernahmebedingungen des Unfallversicherungsträgers prüfen.
Zeit und Wege der Beschäftigten in die eigene Planung aufnehmen.
Zusätzliche Leistungen mit Vergütung gesondert vereinbaren.
Die DGUV ordnet die Entgeltfortzahlung und Fahrkosten der Beschäftigten dem Unternehmen zu. Denken Sie bei der Kalkulation deshalb auch an die Personen, die am Lehrgang teilnehmen, und an deren notwendigen Weg. Bei einer Inhouse-Anfrage kann der eigene Veranstaltungsort für diese Betrachtung eine Rolle spielen. Ob dort geschult werden kann, muss allerdings mit der Ausbildungsstelle vereinbart werden. Der Vergleich der Durchführungsmöglichkeiten umfasst somit mehr als die Frage, wer die reguläre Kursrechnung erhält.
Zum Standardlehrgang gehören laut DGUV die geeignete Lehrkraft, notwendige Unterrichtsmittel und Teilnehmerunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigung. Auch der geeignete Schulungsraum wird im Standard beschrieben. Diese Bestandteile werden über die reguläre Pauschale abgedeckt; für sie dürfen Mitgliedsbetrieben keine weiteren Kosten entstehen. Lassen Sie bei einer Anfrage erkennen, ob eine reguläre Schulung oder darüber hinaus eine zusätzliche Leistung gewünscht wird. Das schafft eine gemeinsame Grundlage für die Besprechung des Auftrags.

Der Unterricht umfasst bei Ausbildung und Fortbildung jeweils neun Einheiten à 45 Minuten. Für Ihre Personalplanung kommen die Pausen und gegebenenfalls Wege hinzu. Maßgeblich ist die vollständige Veranstaltung; fragen Sie deren tatsächlichen Beginn und Abschluss bei der Schule ab.
Ja. Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet. Berücksichtigen Sie diesen wiederkehrenden Bedarf in der Planung, damit die vorgesehenen Personen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiter festigen können und nicht nur die erste Ausbildung organisiert wird.
Zusatzkosten setzen eine entsprechende Vereinbarung voraus und dürfen sich auf den tatsächlichen Mehraufwand beziehen. Besprechen Sie deshalb den konkreten Wunsch und dessen Vergütung mit der Schule. Die DGUV nennt für reguläre Schulungen in Kindergärten und Schulen besondere Bedingungen ohne entsprechende Mehrkosten.