Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09573 Augustusburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,2 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

18,0 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

Ein gemeinsamer Schulungsort kann die Organisation für Beschäftigte aus Augustusburg erleichtern. Welcher Lehrgang benötigt wird, entscheidet sich jedoch anhand ihrer Qualifikation. Stimmen Sie Ausbildung oder Fortbildung und die mögliche Inhouse-Durchführung konkret ab. Die regelmäßige Auffrischung bleibt auch bei einer gut eingespielten Gruppe wichtig.
Beschäftigte aus mehreren Standorten rund um Augustusburg können für einen Lehrgang an einem vereinbarten Ort zusammenkommen. Nennen Sie der Schule den tatsächlichen Schulungsstandort, statt nur die Zentrale des Unternehmens anzugeben. So können Raum und Anfahrt gezielt besprochen werden.
Bei einer Inhouse-Anfrage zählen Gruppengröße und Ausbildungsbedarf; Ausbildung und Fortbildung werden getrennt benannt. Einzelne Beschäftigte können offene Kurse besuchen. Für berechtigte betriebliche Lehrgänge ist die direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle mit dem Unfallversicherungsträger möglich. Klären Sie Arbeitgeberangaben und gesonderte Kosten, bevor Sie den Termin zusagen.
Persönlicher Bedarf und gemeinsame Durchführung sind zwei Planungsebenen.
Geeignete Nachweise der Beschäftigten berücksichtigen.
Den tatsächlichen Schulungsbedarf zuordnen.
Praktische Teilnahme ermöglichen.
Ein gemeinsamer Arbeitgeber bedeutet nicht automatisch denselben Ausbildungsstand. Prüfen Sie vorhandene geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen der vorgesehenen Personen. So lässt sich der benötigte Lehrgang zutreffend bestimmen. Die neue Übernahme einer Ersthelferaufgabe verlangt nicht allein deshalb einen erneuten Grundkurs. Umgekehrt sollte eine vorhandene Bescheinigung nicht ohne Betrachtung des tatsächlichen Fortbildungsbedarfs als abschließende Antwort auf die gesamte Planung gelten.
Informationen zur Ersten Hilfe am eigenen Arbeitsplatz gehören in die betriebliche Einweisung. Der Lehrgang ersetzt diese standortbezogene Organisation nicht.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Bereich | Zu berücksichtigen |
|---|---|
| Personen | Vorbildung und Fortbildungsbedarf |
| Veranstaltung | Vereinbarter Unterrichtsrahmen |
| Abrechnung | Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Abrechnung berechtigter Gebühren wird nach den Bedingungen des zuständigen Trägers vorbereitet. Eigene Aufwendungen und zusätzliche Leistungen gehören gesondert in die Kostenplanung.
Vorgaben der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beachten.
Regulären Lehrgang und mögliche Extras auseinanderhalten.
Die DGUV sieht für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vor. Der Lehrgang dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Dafür braucht die Gruppe aus Augustusburg Zeit zum Mitmachen, auch wenn sie am eigenen Standort unterrichtet wird. Eine interne Kurzbesprechung oder ein gemeinsam angesehenes Video ersetzt den regulären Präsenzlehrgang mit praktischen Übungen nicht.
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Gleicher Umfang bedeutet aber nicht denselben Lehrgang. Welche Schulung eine Person benötigt, richtet sich nach ihren Voraussetzungen und dem tatsächlich festgestellten Bedarf.
Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterliegt den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Vereinbarungen sind gesondert zu betrachten. Aus dem Unterrichtsort im Betrieb folgt daher keine pauschale Zusage vollständiger Kostenfreiheit.
Die Teilnehmenden lernen Erste Hilfe, während die konkreten Zuständigkeiten und Abläufe vom Unternehmen festgelegt werden. Geschulte Beschäftigte benötigen beides. Eine allgemeine Ausbildungsbescheinigung erklärt nicht automatisch die interne Organisation an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz.
Alle Erste-Hilfe-Kurse für Augustusburg · Andere Stadt wählen