Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 51373 Leverkusen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,4 km vom Suchpunkt

5,8 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Leverkusener Arbeitgeber können den Bedarf aus den vorhandenen Nachweisen erfassen und passende Lehrgänge auswählen. Ausbildung für neue Personen, Fortbildung und ein zusätzlich gewünschtes Training sollten in der Planung eindeutig bezeichnet werden.
Welche Beschäftigten sollen nach der Schulung als Ersthelfer eingeplant werden? Diese Frage ist für ein Leverkusener Unternehmen der sinnvollere Start als die Suche nach einem beliebigen Gruppentermin. Ermitteln Sie, ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung gebraucht wird, und stimmen Sie die Teilnahme intern ab.
Für eine gemeinsame Inhouse-Schulung muss die Ausbildungsstelle den Raum und die Gruppengröße kennen. Lassen Sie auch die Anforderungen an praktische Übungen bestätigen. Bei einzelnen Personen können offene Kurse die passendere Organisationsform sein.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erläutert die Voraussetzungen einer Kostenübernahme. Nur bei erfüllten Bedingungen kann die Schule die Gebühren entsprechend direkt abrechnen.
Ein Firmenkurs kann Ausbildung oder Fortbildung sein; Inhouse bezeichnet zunächst die Durchführung am vereinbarten Ort. Wenn Sie darüber hinaus eine besondere Trainingsfrage haben, nennen Sie sie getrennt. Dann lässt sich der benötigte Qualifikationsnachweis von einem zusätzlichen Lernwunsch unterscheiden.
Für den eigenen Standort sind zudem Übungsfläche und Teilnahmezeit wichtig. Beschreiben Sie die Raumsituation und sorgen Sie für Entlastung von laufenden Aufgaben. Die Gruppe sollte die praktischen Teile mitmachen können, statt währenddessen für andere Arbeit eingeplant zu bleiben.
Eine kleine Zahl verlässlicher Angaben genügt als Anfang.
Vorhandene Ausbildung und absolvierte Fortbildungen nachvollziehbar festhalten.
Neue Ersthelfende von Personen mit Auffrischungsbedarf unterscheiden.
Nach dem Lehrgang den besuchten Kurs ergänzen und den Nachweis aufbewahren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren ist an die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers gebunden. Klären Sie vorab die Berechtigung und die verlangten Unterlagen. Weitere vereinbarte Leistungen können als zusätzliche Kostenpositionen außerhalb der regulären Übernahme bleiben.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und deren Verfahren für die geplanten Teilnahmen zuordnen.
Verlangte Angaben vorbereiten und den bestätigten Leistungsumfang mit der Ausbildungsstelle abgleichen.
Passende Bezeichnung
Ersthelferausbildung
Grundlage
Noch keine entsprechende Ausbildung
Passende Bezeichnung
Betriebliche Fortbildung
Grundlage
Vorhandene Ausbildung und Teilnahmen
Passende Bezeichnung
Zusätzliches Training
Grundlage
Ausdrücklich vereinbarter Umfang
In einer Fortbildung werden Grundlagen wiederholt und vertieft. Beschäftigte können dabei unterschiedliche Erinnerungen an ihre Ausbildung mitbringen. Praktische Aufgaben geben Gelegenheit, das Gelernte erneut anzuwenden und offene Fragen mit der Lehrkraft zu besprechen. Eine regelmäßige Teilnahme schafft dafür einen eigenen Lerntermin.
Planen Sie anhand der dokumentierten Kurse. Eine allgemeine Erinnerung, dass jemand irgendwann Erste Hilfe gelernt hat, reicht für die Terminzuordnung nicht aus. Bei unklarem Stand sollte der passende Lehrgang vor der Anmeldung feststehen.
Betriebe etwa in Manfort, Bürrig oder Bergisch Neukirchen können offene Kursplätze oder einen eigenen Gruppentermin nutzen. Bei Inhouse muss der Standort praktische Übungen ermöglichen. Eine gemeinsame Veranstaltung passt dann, wenn die Qualifikation der Personen und die Organisation des Arbeitstags zusammenkommen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ja, ein geeigneter offener Lehrgang kann einzelne Teilnahmen abdecken. Vergleichen Sie Kursart und Termin mit dem Bedarf der Person. Eine eigene Gruppe ist eine weitere Organisationsform, aber für einen kleinen Bedarf nicht automatisch erforderlich.
Benennen Sie den Zweck für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ausdrücklich. Die dafür passende Qualifikation ist gezielt auszuwählen. Ein allgemeiner Firmenkurs oder ein Raum in einer solchen Einrichtung sagt allein noch nichts über die geeignete Ausbildung aus.
Die Eignung wird für den konkreten Lehrgang anhand der Gruppe, der nutzbaren Fläche und der Einrichtung beurteilt. Beschreiben Sie diese Bedingungen der Ausbildungsstelle. Entscheidend sind praktische Übungsmöglichkeiten und nicht allein genügend Sitzplätze im Raum.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.