Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38364 Schöningen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,6 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

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23,0 km vom Suchpunkt

Schöningen · Niedersachsen
Für die Ersthelferausbildung beschreibt der DGUV-Grundsatz einen verbindlichen Lehrleitfaden und die erforderlichen Unterrichtsmittel. Schöninger Betriebe können diese Vorgaben dem geregelten Ausbildungsrahmen zuordnen. Die praktische Ausstattung umfasst unter anderem Übungsgeräte zur Wiederbelebung und ein AED-Trainingsgerät; die Angaben betreffen die Voraussetzungen des Lehrgangs.

Ein Schöninger Betrieb möchte Beschäftigte zu einem passenden offenen Lehrgang anmelden. Geben Sie der Schule vorhandene Nachweise und den tatsächlichen Bedarf an, damit Ausbildung oder Fortbildung richtig zugeordnet werden. Anschließend werden konkrete Plätze angefragt und bestätigt.
Für eine größere Gruppe kann ein Inhouse-Angebot mit Raum und Betriebsstandort eingeholt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung zum jeweiligen Angebot bekannt sein, damit die interne Planung auf bestätigten Angaben beruht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten werden nach den DGUV-Hinweisen vom Arbeitgeber getragen.
Die Bedingungen beim zuständigen Träger erfragen.
Die Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme einplanen.
Der DGUV-Grundsatz sieht einen Leitfaden vor, der für die Lehrkräfte hinsichtlich Inhalt, praktischen Demonstrationen und Übungen sowie Mindestzeitmaß verbindlich ist. Die Unterlagen beschreiben damit den Rahmen der Unterrichtsdurchführung. Eine Inhaltsübersicht wird nicht nur als lose Sammlung einzelner Themen gelesen, sondern mit ihren vorgesehenen Lern- und Vermittlungsbestandteilen. Der Lehrleitfaden richtet sich an die Unterrichtsgestaltung durch die ausbildende Stelle.
Zu den erforderlichen Unterrichtsmitteln zählt der DGUV-Grundsatz zwei Übungsgeräte zur Wiederbelebung je Lehrgang sowie ein AED-Demonstrations- oder Trainingsgerät. Die Geräte dienen der praktischen Ausbildung und der vorgesehenen Vermittlung im Unterricht. Diese Ausstattungsvorgabe beschreibt Materialien für den Lehrgang. Sie wird deshalb dem Ausbildungsrahmen zugeordnet, ohne daraus die Zahl oder Art der im Unternehmen tatsächlich vorhandenen Notfallgeräte abzuleiten.
Die Beschreibung betrifft den geregelten Ausbildungsrahmen.
Die verbindlichen Unterrichtsvorgaben erkennen.
Die Übungsgeräte als Lehrmittel einordnen.
Das Trainingsgerät seinem Ausbildungszweck zuordnen.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Worauf achten?
Die Gestaltung des Unterrichts
Worauf achten?
Praktische Lehrmittel im Lehrgang
Worauf achten?
Demonstration und Lernen im Ausbildungsrahmen
Vorgesehen sind neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten und zusätzlich mindestens 45 Minuten Pause. Die Fortbildung umfasst ebenfalls neun Einheiten. Die Zeitangabe gehört zur jeweiligen Lehrgangsart und deren Qualifizierungszweck.
Die DGUV-Hinweise sehen die Ausstellung in deutscher Sprache vor. Eine gewünschte weitere Sprachfassung wird gesondert mit der Ausbildungsstelle besprochen; die konkrete Ausführung gehört zur tatsächlichen Vereinbarung für den Auftrag.
Eine bestimmte Form ist nach den DGUV-Hinweisen nicht verbindlich vorgeschrieben; die schriftliche Bestellung wird empfohlen. Auswahl und Zuordnung der betrieblichen Aufgabe erfolgen durch den Arbeitgeber für die betreffenden Personen.