Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17328 Penkun sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
24,9 km vom Suchpunkt

26,7 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

34,6 km vom Suchpunkt

53,0 km vom Suchpunkt

59,0 km vom Suchpunkt

Ein Penkuner Betrieb verbindet die Qualifizierung einzelner Ersthelfer mit den Informationen für seine ganze Belegschaft. Der Lehrgang richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Regelmäßige Unterweisung erklärt zusätzlich die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten am eigenen Arbeitsplatz. Diese Aufgaben haben unterschiedliche Adressaten und werden bei der Vorbereitung gesondert berücksichtigt.
Für Penkuner Betriebe ist bei einer gemeinsamen Erste-Hilfe-Schulung die Anfahrt ein wichtiger Teil der Organisation. Fragen Sie einen Anbieter, ob ein offener Lehrgang für einzelne Beschäftigte passt oder eine Gruppe im Unternehmen geschult werden kann.
Ein Inhouse-Angebot braucht einen konkreten Standort, Angaben zum Raum und zur Teilnehmendenzahl. Ob eine Ausbildung oder eine Fortbildung benötigt wird, sollte bereits in der Anfrage stehen. Bei berechtigten betrieblichen Lehrgängen kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Stimmen Sie vorab ab, welche Unterlagen der Betrieb dafür einreichen muss.
Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen. Dabei werden Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen im Betrieb behandelt. Wer ist Ersthelfer, wie wird der Notruf abgesetzt und wo befindet sich Material? Solche Informationen betreffen den Arbeitsplatz. Ein allgemeiner Lehrgang kann die konkrete örtliche Organisation nicht allein erklären; diese muss im Unternehmen selbst verständlich vermittelt werden.
Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Der Ausbildungsnachweis allein ist damit nicht die gesamte Organisation. Die Belegschaft sollte auch die zuständigen Personen im Betrieb kennen.
| Aufgabe | Bezug |
|---|---|
| Lehrgang auswählen | Persönliche Voraussetzungen |
| Benennung | Funktion als Ersthelfer im Unternehmen |
| Unterweisung | Kenntnis der betrieblichen Organisation |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Vor der Anmeldung werden die für berechtigte Teilnahme erforderlichen Unternehmensunterlagen mit der Ausbildungsstelle nach den Vorgaben des eigenen Trägers geklärt.
Die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse prüfen.
Zusätzliche Vereinbarungen gesondert lesen.
Ausbildung und Information erfüllen ergänzende Zwecke.
Vorhandene geeignete Nachweise berücksichtigen.
Den persönlichen Bedarf zugrunde legen.
Örtliche Einrichtungen und Abläufe vermitteln.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen gehören deshalb zur Bedarfsermittlung. Eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV Ausbildung statt Fortbildung. Klären Sie den tatsächlichen Bedarf der vorgesehenen Personen, bevor für die Gruppe nur ein freier Termin gesucht wird. Derselbe Zeitumfang beantwortet die persönliche Auswahlfrage noch nicht.
Sie umfasst regulär neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Pausen kommen hinzu. Die Durchführung im Betrieb reduziert diese Vorgabe nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Lehrgang mit Gelegenheit zur eigenen angeleiteten praktischen Mitarbeit an den Aufgaben.
Die DGUV verweist für Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Ein Eintrag bestätigt keinen freien Termin. Der passende konkrete Lehrgang und eine mögliche Inhouse-Durchführung werden tatsächlich angefragt und vereinbart.
Die mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Bedingungen Ihres Trägers. Weitere Leistungen werden im Angebot gesondert betrachtet. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber und gehören zusätzlich in dessen eigene Kostenplanung.