Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58730 Fröndenberg/Ruhr sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,3 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

Ein Inhouse-Kurs für Ihren Fröndenberger Betrieb wird mit einer Ausbildungsstelle als konkrete Schulung vereinbart. Angebot, Gruppe und Bedingungen müssen zueinander passen. Der fachliche Ausbildungsnachweis gehört anschließend zur betrieblichen Vorbereitung; die Benennung der Ersthelfenden und verständliche Informationen über ihre Rolle organisiert der Unternehmer im eigenen Betrieb.
Stellen Sie in Ihrem Fröndenberger Betrieb die vorgesehenen Personen und vorhandene Bescheinigungen zusammen. Damit kann die Ausbildungsstelle Ausbildung und Fortbildung passend zum aktuellen Auftrag einordnen. Die Arbeitsbereiche stimmen mögliche Tage und Vertretungen für die vollständige Teilnahme ab.
Nennen Sie Gruppengröße und beschreiben Sie Räume für praktische Übungen. Lassen Sie Bedingungen und Durchführung bestätigen. Einzelne Beschäftigte können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenübernahme mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Seine Voraussetzungen und das Abrechnungsverfahren bestimmen, welche Angaben die ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt. Bereiten Sie diese Unterlagen rechtzeitig vor.
Der Lehrgang qualifiziert die Beschäftigten für die vorgesehene Ersthelferaufgabe. Welche Personen diese Rolle im Betrieb übernehmen, benennt der Unternehmer. Machen Sie die Zuständigkeiten anschließend für das Team verständlich und halten Sie die erworbenen Ausbildungsdaten nachvollziehbar fest. Die regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. So stehen nicht nur Unterlagen über einen vergangenen Kurs zur Verfügung, sondern auch eine Grundlage, um den nächsten passenden Unterricht rechtzeitig einzuplanen.
Jeder Schritt hat einen eigenen Gegenstand.
Lehrgang, Gruppe und Durchführung mit der Schule abstimmen.
Die vollständige Teilnahme am geeigneten Unterricht organisieren.
Ersthelfende benennen und Zuständigkeiten im Betrieb erklären.
Der zuständige Unfallversicherungsträger nennt die Regeln, unter denen Gebühren für die geplanten betrieblichen Teilnahmen übernommen werden. Fragen Sie nach den nötigen Angaben und bereiten Sie diese mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vor. Stimmen die Voraussetzungen und das vorgeschriebene Verfahren, kann die Schule unmittelbar abrechnen. Halten Sie separat fest, welche weiteren Leistungen Ihr Unternehmen bestellt und wie diese bezahlt werden.
Vorgaben zur Gebührenübernahme für die Gruppe erfragen.
Weitere Bestellungen mit ihrer Vergütung vereinbaren.

Besprechen Sie den Raumvorschlag mit der Ausbildungsstelle. Entscheidend ist, dass die vereinbarte Gruppe dort dem Unterricht folgen und praktisch üben kann. Organisieren Sie für den ganzen Zeitraum Vertretungen, damit die Teilnehmenden auch am eigenen Arbeitsplatz nicht zwischen Lehrgang und laufenden Aufgaben wechseln müssen.
Wenn Sie einen eigenen Lehrgang anfragen, braucht die Schule Angaben zur gewünschten Ausbildung oder Fortbildung und zur vorgesehenen Gruppe. Im Angebot sollte nachvollziehbar sein, wie diese Anfrage aufgegriffen wird. Prüfen Sie die vereinbarte Durchführung, den vorgesehenen Ort und den vollständigen Zeitrahmen gemeinsam. Offene Punkte werden vor der Beauftragung besprochen. Ebenso wichtig ist, welche Leistungen finanziell vereinbart werden: Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren durch einen Unfallversicherungsträger beantwortet nicht automatisch die Vergütung jeder zusätzlichen Bestellung.
| Bereich | Was festgelegt wird |
|---|---|
| Ausbildungsstelle und Betrieb | Geeigneter Lehrgang mit vereinbarter Durchführung |
| Arbeitsbereiche | Vollständige freie Unterrichtszeit der Teilnehmenden |
| Unternehmer | Betriebliche Benennung und verständliche Zuständigkeiten |

Eine Einheit entspricht 45 Minuten. Sowohl betriebliche Ausbildung als auch Fortbildung umfassen regulär neun solcher Einheiten; die Veranstaltung enthält zusätzlich Pausen. Lassen Sie den vollständigen zeitlichen Ablauf bestätigen, damit die Gruppe an allen vorgesehenen Unterrichtsteilen teilnehmen kann.
Ein vereinbarter Inhouse-Kurs ist eine mögliche Durchführung. Für Beschäftigte können auch passende öffentliche Lehrgänge genutzt werden. Wählen Sie die Form, deren Bedingungen den geeigneten Kurs und eine vollständige Teilnahme ermöglichen; ein betrieblicher Qualifizierungsbedarf legt den Unterrichtsort nicht automatisch fest.
Maßgeblich ist der fachliche Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Personen. Stellen Sie vorhandene Belege für das Gespräch mit der Schule bereit und lassen Sie offene Fragen dazu einordnen. Buchen Sie den passenden Lehrgang, statt die Entscheidung allein von einem gewünschten Veranstaltungsdatum abhängig zu machen.
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