Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97900 Külsheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,4 km vom Suchpunkt

11,8 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

15,0 km vom Suchpunkt

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20,5 km vom Suchpunkt

Eine geeignete Schulung vermittelt praktische Fähigkeiten und Grundlagen für unterschiedliche Aufgaben des Helfens. Beschäftigte aus Külsheim können dabei den vorgesehenen Umgang mit Verbandmaterial angeleitet kennenlernen. Nach erfolgreicher Teilnahme beschreibt die DGUV die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Der Lehrgang und die betriebliche Funktion werden deshalb als unterschiedliche Schritte betrachtet.
Ein Külsheimer Betrieb möchte Beschäftigte als Ersthelfer schulen und erwartet eine direkte Gebührenabrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Diese ist nur bei berechtigter Teilnahme unter den Bedingungen des zuständigen Trägers möglich. Lassen Sie die Voraussetzungen mit der Ausbildungsstelle rechtzeitig klären.
Benennen Sie dabei den tatsächlichen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Bei einem Inhouse-Angebot können neben den Kursgebühren weitere vereinbarte Leistungen eine Rolle spielen. Fragen Sie ausdrücklich, welche Positionen übernommen werden und welche beim Unternehmen verbleiben. Eine allgemeine Erwartung ersetzt weder die erforderlichen Unterlagen noch eine bestätigte Kostenvereinbarung.
Aufgabe
Fähigkeiten erwerben oder auffrischen
Aufgabe
Lehrinhalte nachlesen
Aufgabe
Funktion im Betrieb zuordnen
Der DGUV-Ausbildungsrahmen nennt den Inhalt des Verbandkastens und Wundversorgung mit vorhandenen Verbandmitteln. Auch im obligatorischen Fortbildungsrahmen sind diese Themen enthalten. Die Fähigkeiten werden in der geeigneten Veranstaltung vermittelt und praktisch bearbeitet. Die Übersicht allein macht aus dem Lesen noch keine Qualifizierung. Beschäftigte sollen die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung versuchen und Verständnisfragen während des Unterrichts ansprechen können, ohne daraus ein bestimmtes Programm jeder Schule abzuleiten.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Die Bescheinigung dokumentiert Schulung; die Funktion wird im Unternehmen zugeordnet. Die Belegschaft braucht außerdem Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Einrichtungen. Diese Organisation wird nicht schon allen Beschäftigten bekannt, weil einzelne Personen ausgebildet wurden. Der Betrieb verbindet die allgemeine Qualifizierung deshalb mit verständlichen Informationen über Zuständigkeiten und Abläufe am tatsächlichen Arbeitsplatz.
Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle vor der Anmeldung die notwendigen Unternehmensangaben nach dem Verfahren Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse für berechtigte Teilnahme.
Die eigenen Trägervorgaben berücksichtigen.
Zusätzliche Vereinbarungen getrennt beurteilen.

Der DGUV-Grundsatz sieht für Teilnehmende eine Informationsschrift über die Lehrinhalte vor. Elektronische Medien können ergänzen und ersetzen nach diesem Rahmen nicht die Printversion. Diese Unterlage unterstützt das Nachlesen; sie ersetzt nicht die eigene praktische Mitarbeit im Lehrgang.
Drei Grundlagen gehören zur Vorbereitung.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Die vorgesehenen Lernaufgaben selbst bearbeiten.
Die Funktion im Unternehmen klären.

Neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten bilden den regulären Rahmen. Pausen kommen hinzu. Inhouse reduziert diesen Umfang nicht; Beschäftigte brauchen die vereinbarte Veranstaltung mit Gelegenheit, die vorgesehenen praktischen Aufgaben selbst unter Anleitung zu bearbeiten.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete vorhandene Nachweise und tatsächliche Voraussetzungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Der persönliche Bedarf bestimmt die passende Qualifizierung; ein gleicher Zeitumfang allein entscheidet nicht über den geeigneten Lehrgang für jede Person.
Die DGUV verweist auf speziell ermächtigte Stellen für Ausbildung und Fortbildung und verlinkt deren Liste. Ein Eintrag bestätigt keine Terminverfügbarkeit. Der passende konkrete Lehrgang und mögliche Unterricht im Unternehmen werden tatsächlich angefragt und vereinbart.