Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19205 Gadebusch sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,6 km vom Suchpunkt

18,4 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

21,7 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

Für Gadebuscher Unternehmen kann ein gemeinsam vereinbarter Inhouse-Lehrgang die Qualifizierung mehrerer Ersthelfer ermöglichen. Der reguläre Schulungsrahmen bleibt dabei maßgeblich. Die Information der gesamten Belegschaft über die örtliche Erste Hilfe ist eine zusätzliche betriebliche Aufgabe mit einem anderen Adressatenkreis.
Im Gadebuscher Betrieb taucht eine Frage zu einer älteren Ersthelfer-Schulung auf. Sammeln Sie vor der Kontaktaufnahme bekannte Angaben zu Person, Datum und Ausbildungsstelle. So kann die Schule den Vorgang eher zuordnen, als wenn nur von einem irgendwann besuchten Kurs die Rede ist.
Bei einem früheren Inhouse-Termin kann die betriebliche Veranstaltungsangabe helfen. Ausbildung oder Fortbildung sollten ebenfalls benannt werden, soweit dies aus den Unterlagen hervorgeht. Fragen Sie konkret nach dem offenen Punkt, statt aus einer Dokumentenlücke sofort eine neue Anmeldung abzuleiten. Das Ergebnis wird anschließend in die weitere betriebliche Planung übernommen.
Die DGUV beschreibt Standardräume als Bestandteil des regulären Lehrgangsrahmens. Dabei ist unerheblich, ob sie der Ausbildungsstelle gehören, angemietet oder vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ein Gadebuscher Betrieb sollte deshalb Unterrichtsort und tatsächlichen Leistungsumfang klar benennen. Die Bereitstellung eines eigenen Raumes bedeutet nicht automatisch eine andere Art der Ausbildung. Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit ihrem Inhalt gesondert vereinbart, statt sie allein aus einem allgemeinen Inhouse-Begriff abzuleiten.
Für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Notwendige Angaben für die vorgesehenen Personen ermitteln.
Eigene Aufwendungen und ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen einordnen.

Nach den DGUV-Hinweisen zählen körperliche und geistige Eignung sowie Motivation zur Auswahl geeigneter Ersthelfer. Eine bestimmte Position im Unternehmen ersetzt diese individuelle Betrachtung nicht.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Ein Lehrgang für ausgewählte Ersthelfer erreicht nicht automatisch alle Beschäftigten. Bereiten Sie diese Unterweisung anhand der tatsächlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens vor. Ihr Gegenstand ist die örtliche Organisation: Informationen sollen bei den Menschen ankommen, die dort arbeiten. Die individuelle Fortbildung der Ersthelfer erfüllt einen anderen Ausbildungsauftrag und wird mit ihrer eigenen Regelmäßigkeit betrachtet.
Die gemeinsame Schulung ergänzt die betriebliche Information.
Reguläre Ausbildung am vereinbarten Ort.
Weiterer ausdrücklich gewünschter Leistungsumfang.
Information der Beschäftigten über örtliche Verhältnisse.
Bezug
Qualifizierung der vorgesehenen Ersthelfer
Bezug
Vereinbarter regulärer Schulungsrahmen
Bezug
Örtliche Informationen der gesamten Belegschaft
In der Regel ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen betrifft einen anderen Auftrag. Aus deren Rhythmus folgt deshalb kein allgemeiner jährlicher Fortbildungslehrgang für Ersthelfer.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Die vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen nicht.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben beim Unternehmen. Eine mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dessen Verfahren. Die Kostenpositionen sollten deshalb in der Planung getrennt betrachtet werden.