Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08315 Lauter-Bernsbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,6 km vom Suchpunkt

4,7 km vom Suchpunkt

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Lauter-Bernsbach · Sachsen
Ein kleiner Betrieb braucht eine passende Erste-Hilfe-Organisation. In Lauter-Bernsbach zählt dafür, wie viele Versicherte anwesend sind und welche geeigneten Personen zur Verfügung stehen. Ausbildung, Fortbildung und gegebenenfalls ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang werden mit Blick auf die vorhandenen Qualifikationen ausgewählt.

In einem kleinen Betrieb können einzelne öffentliche Anmeldungen praktisch sein. Wenn eine Gruppe gemeinsam lernen soll, lässt sich Inhouse-Unterricht anfragen. Entscheidend ist zunächst, ob die Personen eine Ausbildung oder eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigen.
Eine Ausbildungsstelle muss den geplanten Unterrichtsort in Lauter-Bernsbach kennen. Beschreiben Sie den Raum und nennen Sie die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Bedingungen der Durchführung bestätigen, bevor Sie einen gemeinsamen Tag verbindlich organisieren.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die direkte Abrechnung genutzt werden. Die erforderlichen Schritte richten sich nach dem Unfallversicherungsträger. Erfragen Sie die Nachweise und klären Sie ergänzende Leistungen und Kosten im Angebot vor der Buchung.
Für berechtigte Standardteilnahmen gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eigenen Arbeitgeberaufwand und ausdrücklich beauftragte zusätzliche Leistungen betrachten Sie daneben.
Die erforderlichen Angaben erfragen.
Den konkret vereinbarten Umfang prüfen.
Für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte ist nach DGUV mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei allein von zu Hause aus Arbeitenden ist dagegen keine betriebliche Ersthelferperson notwendig; eine Möglichkeit zum erforderlichen Notruf muss bestehen. Wenn andere Beschäftigte im Unternehmen anwesend sind, bleibt deren Erste-Hilfe-Grundversorgung sicherzustellen. Die unterschiedlichen Situationen werden also nach ihrer tatsächlichen Besetzung beurteilt, nicht allein nach der Gesamtgröße der Belegschaft.
Für einzelne Personen kann ein geeigneter öffentlicher Lehrgang infrage kommen. Soll eine Gruppe im Unternehmen lernen, wird die Inhouse-Veranstaltung ausdrücklich abgestimmt. Der Wunsch nach einer eigenen Gruppe legt nicht von selbst fest, ob eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird.
Die Organisation auf reale Personen beziehen.
Die tatsächliche Besetzung kennen.
Individuelle Voraussetzungen beachten.
Vorhandene anerkannte Nachweise einordnen.
Die DGUV erinnert bei der Auswahl auch an Unternehmerinnen und Unternehmer selbst; in kleinen Betrieben kann das eine gute Lösung sein. Entscheidend sind dabei die individuellen Voraussetzungen und die Eignung für die Ersthelferaufgabe. Berücksichtigen Sie also die betreffende Person und ihre vorhandene Qualifikation. Die Unternehmensfunktion allein ersetzt diese Prüfung ebenso wenig wie die Annahme, nur Beschäftigte einer bestimmten Abteilung kämen infrage.
| Zahl | Bedeutung |
|---|---|
| Anwesende Versicherte | Grundlage der Mindestbesetzung |
| Qualifizierte Personen | Geeignete verfügbare Ersthelfende |
| Kursanmeldungen | Geplante Schulungsteilnahmen |

Nicht allein wegen der neuen Funktion. Anerkannte geeignete Vorqualifikationen können berücksichtigt werden. Prüfen Sie die tatsächlich vorhandenen Nachweise und Voraussetzungen, bevor Sie eine Person einem bestimmten Lehrgang zuordnen.
Im betrieblichen Einsatz liegt er in der Regel bei zwei Jahren. Das Unternehmen sorgt für die geeignete weitere Qualifizierung. Diese Regel ist keine allgemeine Gültigkeitsbegrenzung für die private Führerscheinbescheinigung.
Der reguläre betriebliche Lehrgang ist auf persönliche Anwesenheit und praktische Arbeit ausgelegt. Eine Inhouse-Vereinbarung ändert daran nichts. Die Beschäftigten sollen konkrete Handlungen tatsächlich im Unterricht üben können.
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