Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32369 Rahden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,6 km vom Suchpunkt

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Rahden · Nordrhein-Westfalen
Ihr Rahdener Unternehmen muss nicht jede Qualifizierung als eigene Gruppenveranstaltung organisieren. Für einzelne Beschäftigte können passende öffentliche Lehrgänge sinnvoll sein. Eine Inhouse-Schulung wird für einen abgestimmten Bedarf vereinbart. Entscheidend bleibt, welche Personen qualifiziert werden sollen und welche Ersthelferbesetzung der Betrieb anschließend benötigt.

Welche Beschäftigten in Ihrem Rahdener Betrieb wurden bereits geschult? Die Antwort hilft der Ausbildungsstelle, Ausbildung und Fortbildung einzuordnen. Für neu vorgesehene Ersthelfer kann ein anderer Auftrag anstehen als für schon qualifizierte Kollegen.
Bei einer gemeinsamen Inhouse-Veranstaltung stimmen Sie Räume und Teilnehmerzahl mit der Schule ab. Der Lehrgang muss bestätigt sein, und die Gruppe braucht eine vollständige Freistellung. Einzelne offene Kursplätze sind eine weitere Möglichkeit, wenn keine eigene Veranstaltung geplant wird. Wenden Sie sich zur Kostenfrage an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Ob er Gebühren übernimmt und wie eine ermächtigte Schule direkt abrechnen kann, ergibt sich aus dessen Voraussetzungen und Verfahren. Klären Sie die erforderlichen Angaben vor der Teilnahme.
Wenn nur wenige Personen eine passende Ausbildung oder Fortbildung brauchen, fragen Sie die ermächtigte Schule nach geeigneten öffentlichen Teilnahmen. Die Qualifikation richtet sich nach der Lehrgangsart und dem vollständigen Besuch, nicht danach, ob ausschließlich Beschäftigte Ihres eigenen Unternehmens im Raum sitzen. Eine eigene Inhouse-Gruppe kann stattdessen angefragt werden, wenn sie zum konkreten Bedarf passt. Vereinbaren Sie die Durchführung mit der Schule und halten Sie den jeweiligen Auftrag für die Beteiligten verständlich fest.
Eine abgeschlossene Schulung qualifiziert eine Person; der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Geben Sie die Zuordnung im Unternehmen verständlich weiter. Für die vorgesehenen Personen wird außerdem die weitere Fortbildung eingeplant, damit die Qualifikation nicht allein als einmaliger Schulungsbesuch behandelt wird.
Auch bei einzelnen öffentlichen Teilnahmen wird die mögliche Übernahme der regulären Gebühr mit Ihrer BG oder Unfallkasse geklärt. Fragen Sie nach den Bedingungen für die betreffenden Beschäftigten. Erfüllt die Teilnahme diese Voraussetzungen, kann die ermächtigte Schule im Trägerverfahren direkt abrechnen. Bei einem zusätzlich gewünschten Leistungsumfang beschreibt eine eigene Vereinbarung den weiteren Auftrag und dessen Vergütung.
Berechtigung und verlangte Angaben für die Teilnahmen klären.
Die tatsächlich gebuchte Durchführung der Abrechnung zugrunde legen.
Die Durchführung kann mehrere passende Teilnahmen umfassen.
Ausbildung oder Fortbildung für die betroffene Person einordnen.
Passende öffentliche Teilnahme oder eigene Veranstaltung abstimmen.
Die erforderliche Zahl anwesender Ersthelfender berücksichtigen.
Für die betriebliche Zahl der Ersthelfenden zählt nach der DGUV die Zahl der anwesenden Versicherten. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten mindestens fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben beziehungsweise zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Diese Mindestangaben beziehen sich auf den Betrieb. Die gemeinsam bestellte Kursgruppe und die im Alltag benötigte Besetzung müssen deshalb nach ihren unterschiedlichen Aufgaben geplant werden.
| Größe | Bedeutung |
|---|---|
| Schulungsbedarf | Beschäftigte mit einer geeigneten nächsten Teilnahme |
| Kursgruppe | Mit der Schule abgestimmte Durchführung |
| Anwesende Versicherte | Bezug für die betriebliche Mindestbesetzung |
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Der Aufenthalt ist wegen der Pausen länger als diese reine Unterrichtszeit. Lassen Sie sich die tatsächlichen Veranstaltungszeiten nennen und berücksichtigen Sie bei externen Schulungen die notwendigen Wege.
Betriebliche Ersthelfende besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Behalten Sie dafür die bisherigen Lehrgänge der jeweiligen Personen im Blick. Die weitere Teilnahme wird rechtzeitig als Lernzeit vorbereitet und mit deren sonstigen Aufgaben im Unternehmen abgestimmt.
Die DGUV beschreibt den Standardlehrgang für höchstens zwanzig Personen. Nennen Sie die vorgesehene Zahl bereits bei einer eigenen Gruppenanfrage. Die Schule kann mit Ihnen besprechen, welche geeignete Durchführung für den tatsächlichen Schulungsbedarf vereinbart werden kann.