Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 46446 Emmerich am Rhein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,0 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

18,3 km vom Suchpunkt

26,2 km vom Suchpunkt

Für Emmericher Arbeitgeber beginnt die Organisation mit den Beschäftigten, die einen Ersthelferlehrgang benötigen. Wählen Sie passende Ausbildung oder Fortbildung und besprechen Sie, ob öffentliche Kursplätze oder ein eigener Inhouse-Termin sinnvoll sind. Auch bei zentraler Buchung braucht jede Person die konkreten Teilnahmeinformationen und einen für den Unterricht freien Zeitraum.
Nach der Auswahl eines offenen Lehrgangs muss eine Emmericher Firma noch den Kursbesuch selbst organisieren. Geben Sie den Beschäftigten die bestätigte Unterrichtsanschrift und den Beginn weiter. Prüfen Sie gemeinsam die Anfahrt, besonders wenn die Anmeldung von einer anderen Person im Betrieb erledigt wurde.
Auch die benötigten Unterlagen sollten vor dem Tag vorliegen. Fragen Sie die Schule nach dem Verfahren für eine mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Soll später eine ganze Gruppe geschult werden, kann ein Inhouse-Angebot angefragt und dessen Raum- und Terminrahmen abgestimmt werden.
Wenn eine zentrale Stelle den öffentlichen Lehrgang bucht, müssen die Beschäftigten trotzdem den konkreten Unterrichtsort und den Beginn kennen. Prüfen Sie gemeinsam den Weg und geben Sie die bestätigten Informationen einheitlich weiter. Auch notwendige Unterlagen sollten vorher geklärt sein. Eine spätere Inhouse-Anfrage für mehrere Personen wird separat mit Raum, Standort und tatsächlicher Gruppe abgestimmt.
Der Arbeitgeber benennt die ausgebildeten Ersthelfenden. Informieren Sie die Belegschaft über deren Ansprechbarkeit im Betrieb und erläutern Sie die eigenen Meldewege. Eine zentrale Kursbuchung kann diese Aufgabe vorbereiten; die Informationen müssen anschließend auch die Kolleginnen und Kollegen erreichen, die nicht selbst am Unterricht teilgenommen haben.
Angabe
Vorwissen und benötigter Lehrgang
Angabe
Personen und mögliche Zeitfenster
Angabe
Öffentlich oder Inhouse gewünscht
Die mögliche Übernahme hängt von den jeweiligen Voraussetzungen des Trägers ab.
Zuständigkeit und vorgesehene Teilnehmende prüfen.
Kursgebühr und zusätzlichen Leistungsumfang ausdrücklich zuordnen.
Reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten. Übernehmen Sie für die Freistellung dennoch die tatsächlichen Anfangs- und Endzeiten des vereinbarten Kurses, einschließlich Pausen. Bei Inhouse-Unterricht bleiben die Teilnehmenden während dieser Zeit der Lerngruppe zugeordnet. Klären Sie vorab, wer ihre laufenden Aufgaben übernimmt und organisatorische Rückfragen bearbeitet. Damit können die Beschäftigten bei Erklärungen und Übungen durchgehend mitarbeiten.
Die Bedingungen werden für die tatsächliche Durchführung vereinbart.
Praktische Möglichkeiten und Personenzahl abstimmen.
Andere Arbeit während des ganzen Lehrgangs abdecken.
Rückfragen und Änderungen gesammelt mitteilen.

Planen Sie die Teilnehmenden für die vollständige Veranstaltung ein. Praktische Aufgaben und Erklärungen brauchen Aufmerksamkeit. Organisieren Sie andere Tätigkeiten durch Vertretung, damit die Lernzeit auch am eigenen Standort nicht regelmäßig von gewöhnlichen Arbeitsaufgaben unterbrochen wird.
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Schauen Sie deshalb schon vor der nächsten Terminsuche auf die absolvierten Schulungen Ihrer Beschäftigten. Stimmen Sie passende Termine rechtzeitig mit den Personen ab und berücksichtigen Sie die nötige Freistellung in der Arbeitsplanung.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach den Anforderungen für Ihre geplanten Teilnahmen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann mit den passenden Arbeitgeberangaben die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren vorbereiten. Zusatzleistungen aus einem Firmenangebot werden daneben ausdrücklich vereinbart und auf mögliche eigene Kosten geprüft.
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