Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17406 Usedom sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,2 km vom Suchpunkt

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Usedom · Mecklenburg-Vorpommern
Ein Unternehmen in der Stadt Usedom braucht ausreichend verfügbare Ersthelfer mit passender Qualifikation. Die Zahl der gewünschten Kursplätze beantwortet die betriebliche Bedarfsfrage noch nicht. Maßgeblich sind die einschlägigen Mindestzahlen und anwesenden Versicherten. Im passenden Lehrgang werden Grundlagen und praktische Fähigkeiten vermittelt oder aufgefrischt, die Beschäftigte selbst angeleitet bearbeiten können.

Ein Usedomer Arbeitgeber sucht einzelne offene Kursplätze für Beschäftigte mit unterschiedlichen freien Tagen. Teilen Sie der Schule den jeweiligen Bedarf mit und lassen Sie Termine sowie tatsächliche Unterrichtsorte bestätigen. Diese Angaben helfen bei Freistellung und Information der angemeldeten Personen.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzliche Leistungen werden vor der Buchung geklärt. Für einen späteren gemeinsamen Gruppentag kann unabhängig davon ein Inhouse-Angebot angefragt werden. Raum und Betriebsstandort gehören dann zu einer eigenen Absprache; Bedingungen einzelner offener Buchungen werden nicht einfach auf eine andere Durchführung übertragen.
Der DGUV-Ausbildungsrahmen behandelt unter anderem Eigenschutz, Notruf, Betreuung und Verbandmaterial. In der Fortbildung gibt es verpflichtende und optionale Themen. Diese Übersicht beschreibt den Lernrahmen, nicht das konkrete Programm jeder Schule. Beschäftigte benötigen Gelegenheit zu eigener praktischer Arbeit und können Verständnisfragen während der Anleitung ansprechen. Die Inhalte werden im geeigneten Lehrgang vermittelt; eine reine allgemeine Information über Notfälle erfüllt nicht schon allein den regulären Qualifizierungsauftrag.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Anwesenheit und Mindestzahl | Wie viele Ersthelfer werden benötigt? |
| Qualifikationsstand | Welche Schulung passt? |
| Benennung | Wer übernimmt die Funktion im Betrieb? |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Ausbildungsstelle erklärt die Unternehmensunterlagen zum zuständigen Verfahren; die Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse sind vor der Anmeldung zu berücksichtigen.
Die berechtigte Teilnahme nach dem eigenen Träger klären.
Zusätzlich Vereinbartes im Angebot gesondert beurteilen.
Die DGUV beschreibt die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer nach erfolgreichem Lehrgang. Eine Schulungsbescheinigung und die Funktion im Unternehmen sind unterschiedliche Schritte. Die örtliche Organisation wird außerdem der Belegschaft verständlich vermittelt.
Für gewöhnliche Betriebe nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Über zwanzig sind für Verwaltung und Handel fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent vorgesehen. Für besondere Einrichtungen gelten eigene Regeln. Die Auswahl einer beliebigen Gruppengröße ersetzt diese Einordnung nicht. Prüfen Sie den zutreffenden Rahmen und die geeigneten vorhandenen Qualifikationen, bevor die benötigten Personen für eine Schulung bestimmt werden.
Drei Aspekte machen die Vorbereitung nachvollziehbar.
Den einschlägigen Mindestbedarf bestimmen.
Geeignete vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Praktische Mitarbeit im Lehrgang ermöglichen.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Auswahl. Eine neue Aufgabe allein verlangt keine wiederholte Grundausbildung; der tatsächliche persönliche Bedarf wird berücksichtigt.
Regulär umfasst sie neun Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Eine Inhouse-Durchführung verringert diesen Rahmen nicht; Beschäftigte benötigen den vollständigen vereinbarten Zeitraum mit Gelegenheit, die vorgesehenen Aufgaben selbst unter Anleitung praktisch zu bearbeiten.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie werden von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren unterschieden. Berücksichtigen Sie sie zusätzlich zum konkret vereinbarten Angebot und zu den Trägerbedingungen, wenn die Schulung intern finanziell geplant wird.